Pressemitteilung des BDK Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung einer Ombudsstelle Polizei (Polizeibeauftragte/r)
09.03.2020
Wie man den Ausführungen der SPD folgen kann, sind grundsätzliche Überlegungen zur Sinnhaftigkeit dieser Ombudsstelle des BDK übernommen worden. Ein Beigeschmack entsteht leider durch die Aussage des Fraktionschefs der CDU Torsten Renz, dass die CDU die Stelle nicht gebraucht hätte und das Entgegenkommen lediglich dem Koalitionsfrieden diente.[1]
Der BDK M-V begrüßt diesen Schritt in die richtige Richtung, da wir uns bereits im Juli 2019 sowohl an die Regierungsparteien, als auch an die Opposition und außerparlamentarische Opposition mit dieser Forderung gewandt hatten.[2] Wir sehen die Einführung einer/eines Polizeibeauftragten nicht als Kontrollinstanz, sondern denken, dass diese Entscheidung zu einer nachhaltigen Stärkung einer objektiven und ehrlichen Kommunikationsstruktur und Fehlerkultur in der Polizei führen wird. Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen, dass sich entsprechende Ressentiments gegenüber der Stelle nicht bewahrheitet haben.
Für den BDK Mecklenburg-Vorpommern ist allerdings klar, dass wir den weiteren Prozess der Ausgestaltung aufmerksam beobachten werden und schauen müssen, ob die Ombudsstelle nicht zum „zahnlosen Tiger“ mutiert. Wichtig zur Ausübung des Amtes sind entsprechende Rechte und Pflichten, etwa eine periodische Berichtspflicht und daran anschließend verpflichtende Erfordernisse/Aufgaben, insbesondere des Innenministeriums zur Beseitigung der Missstände.
Für weitere Fragen:
Marco Limbach (stellv. Landesvorsitzender und Pressesprecher)
Mail: Marco.Limbach@bdk.de
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