Pakt für den Rechtsstaat

03.02.2019

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz kommen die Regierungschefs der Bundesländer zusammen. Zweimal im Jahr findet zudem der Austausch mit der Bundeskanzlerin statt. Aus diesem Treffen am 31. Januar 2019 wurde unter TOP 3 der sogenannte Pakt für den Rechtsstaat beschlossen.
Pakt für den Rechtsstaat

Die Teilnehmenden erklärten, dass „Justiz und Polizei eine maßgebliche Rolle für den Erhalt des Rechtsstaats zukommt“ und „in der jüngeren Vergangenheit bereits mit verschiedenen Maßnahmen, insbesondere mit einer besseren Personalausstattung“ reagiert wurde.

Für die laufende Legislaturperiode des Bundestags wurde der Pakt für den Rechtsstaat beschlossen, mit dem Ziel „den Rechtsstaat nachhaltig und auf Dauer zu stärken“. Bund und Länder sollen die Maßnahmen jeweils in ihrem Bereich umsetzen.

Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

Personalaufbau

Neben Stellen für die Justiz sollen in Bund und Ländern 7.500 neue Stellen für Polizeiaufgaben im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 in den Haushalten eingebracht werden. (siehe dazu die Bewertung unten)

Digitalisierung

Die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Digitalisierung von Justiz und Polizei sollen ausgebaut und zügig vorangebracht werden. Der medienbruchfreie Austausch, die Schaffung einer Kommunikationsschnittstelle zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft sowie die Interoperabilität mit den Gerichten soll vorangetrieben werden. Die Teilnehmenden begrüßen „Polizei 2020“.

Verfahren

Gerichtsverfahren sollen beschleunigt und vereinfacht werden, hierzu sollen Vorschriften modernisiert und überprüft werden, u.a. die StPO. Im Fokus stehen auch gerichtliche Asylverfahren.

Opferschutz

Gemeinschaftliche Projekte zwischen Bund und Ländern, sollen den Opferschutz verstärken.

Qualitätssicherung in der Rechtspflege

Ausbau der Qualität und weitere Spezialisierung der Justiz.

Offensive für den Rechtsstaat

Neben dem Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei und Justiz, enthält dieser Punkt Maßnahmen wie die verbesserte Transparenz bei Gerichtsentscheidungen und den Ausbau der Pressearbeit, eine Kampagne des Bundes den Rechtsstaat sichtbar und verständlicher zu machen, ein „Forum Recht“ zur Information und Dokumentation des Rechts und dessen Geschichte sowie die Kampagne „Für ein sicheres Deutschland“, die die Handelnden vorstellen soll.

 

Für die Umsetzung stellen Bund und Länder 220 Millionen Euro in zwei gleichen Tranchen zur Verfügung. Interessant ist die folgende Anmerkung unter Ziffer 7 (Umsetzung): „Sobald die Länder in ihrer Gesamtheit die vereinbarten 1.000 Stellen geschaffen und darüber einen Bericht vorgelegt haben (…)“ erfolgt die Auszahlung der ersten Tranche. Die zweite Tranche soll dann erfolgen, wenn „die Ländergesamtheit im Zuständigkeitsbereich der Justiz ihrer Selbstverpflichtung zur Schaffung und Besetzung von insgesamt 2.000 Stellen für Richter und Richterinnen sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bis zum 31. Dezember 2021 nachgekommen ist.“.

 

Man kann aus dieser letzten Passage kontextbezogen folgendes herauslesen: Bund und Länder schaffen 7.500 Stellen für Polizeiaufgaben – offenbar haben die Länder in ihrer Gesamtheit 1.000 Stellen vereinbart. 2.000 Stellen sollen bei der Justiz entstehen in den Ländern. Letzteres ist sicherlich gut und wichtig (vergleiche dazu unser Beitrag „Personalnot in der Justiz“ vom 12. Januar 2019), aber die bundesweite Schaffung von 1.000 Stellen für Polizeiaufgaben in 16 Ländern erscheint uns doch eher am untersten Ende angesiedelt worden zu sein. Es bleibt zu vermuten, dass sich durch die bereits getroffenen Maßnahmen in den Ländern, auch in Baden-Württemberg (Stichwort: Einstellungsoffensive) diese Zahlen schon erreicht sein dürften. Hier jedenfalls ist die Hoffnung gering, dass sich aus diesem Pakt für den Rechtsstaat weitere Stellen für die baden-württembergische Polizei ergeben werden.

Das heißt Gelder fließen vom Bund in die Länder für bereits (teilweise, in Bezug auf die Polizei) berechnete und finanzierte Projekte. Macht summarisch einen Überschuss.

Es wäre doch einmal schön und überfällig, wenn sich die Wertschätzung für diejenigen, die tagtäglich für den Rechtsstaat eintreten, jetzt aktuell in den Tarifverhandlungen widerspiegelt und später bei der Übertragung auf die Beamtenschaft.

 

Quellen:

Newsletter der Bundesregierung, Beitrag vom 31.01.2019: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/newsletter-verbraucherschutz/bund-und-laender-einig-pakt-fuer-den-rechtsstaat-kommt-1556186

Direkter Link zu TOP 3 der Besprechung: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/976072/1575742/d2aa4f58e3ee33e96a4a28d1ea98d2f5/2019-01-31-beschluss-pakt-rechtsstaat-data.pdf?download=1