Neue Dienstausweise: BDK-Erfolg
02.12.2019
In einem Schreiben an das LPP 1) hatten wir insbesondere die eindeutige Erkennbarkeit des Inhabers als Polizeibeamtin/Polizeibeamten gefordert. In der nunmehr vorgesehenen Ausgestaltung des neuen Polizeidienstausweis wird das der Fall sein. Dies ist insbesondere bei Aufgabenerfüllung in ziviler Kleidung überaus wichtig.
Weitere Funktionalitäten: Ein Chip ermöglicht Zugang zu Dienstgebäuden und Nutzung der dienstlichen Drucker sowie perspektivisch eine Erfassung der Arbeitszeit im ZEUS-System.
Von einer Verwendung auch als "Krankenkassenkarte" wird zunächst entsprechend dem Hinweis des BDK aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken abgesehen. Eine umweltfreundlichere Herstellung aus anderem Material als Kunststoff ist ohne erheblichen Mehraufwand noch nicht möglich.
Schon seit Jahren wird die Einführung eines bundeseinheitlichen Polizeidienstausweises diskutiert. Leider gibt es bislang hierzu keinerlei Fortschritte. Somit erscheint es auch nicht sinnvoll, länger mit der Einführung eines neuen Polizeidienstausweises in Niedersachsen zu warten.
Der BDK Landesverband Niedersachsen ist erfreut, dass die von ihm gegebenen Hinweise und Ratschläge im LPP entscheidende Berücksichtigung bei der anstehenden Einführung des neuen Polizeidienstausweises gefunden haben. Hier zeigt sich, dass sachbezogene Diskussion und fundierte Argumente zu Erfolgen führen, die letztendlich allen unseren Kolleginnen und Kollegen zugutekommen.
Matthias Karsch
Landesvorsitzender
1) Schreiben an das LPP: Internetlink BDK