Nächster Schritt beim Forschungsprogramm LiDaKrA in MV vollzogen
21.09.2017
Das Projekt LiDaKrA (Linked Data Kriminal Analyse) verfolgt die Absicht, mittels eines speziell entwickelten Software-Demonstrations-Tools teilautomatisiert Recherchen bei Verfahren der Organisierten Kriminalität (OK) durchzuführen bzw. Phänomene oder Delikte der OK sehr früh zu erkennen Eine konkrete Projektbeschreibung und weitere Erklärungen finden Sie hier und hier.
Im Rahmen dieses Projektes hat sich auch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern unter der persönlichen Beteiligung seines Direktors Ingolf Mager bereit erklärt, die Nutzung und Wirkung der entwickelten IT-Lösung praktisch zu erproben und mit zu evaluieren.
Nach der technischen Installation folgte eine kurze und erste Nutzerschulung von potentiellen Anwendern aus den in Frage kommenden Arbeitsbereichen des hiesigen Landeskriminalamtes. Dabei gelang den anwesenden Projektmitarbeitern die Vorstellung des entwickelten Tools vor den späteren Anwendern mit Bravour, auch oder gerade weil bei diesen das IT-Wissen nicht immer auf dem gleichen Niveau lag. Während dieser Schulung konnten erste Fragen bereits beantwortet werden, weitere Fragen und Hinweise erwarten die Verantwortlichen gebündelt in den kommenden Wochen, denn das Projekt soll zum Jahresende abgeschlossen werden.
Wie schon in früher veröffentlichten Beiträgen wird bei der Umsetzung dieses Projektes zur Ermittlungsunterstützung stets und streng auf die Wahrung datenschutzrechtlicher Bestimmungen geachtet. Zum Thema Datenschutz wurde gesondert referiert. Die anwesenden Nutzer wurden über die vorhandenen Eingriffsnormen aus dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz sowie dem Datenschutzgesetz für MV und der Strafprozessordnung informiert, die eine Anwendung des neu entwickelten Auswerte-Tools im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung erlauben. Vorbereitet wurde auch auf die bevorstehenden Änderungen entsprechender Bundes- und landesrechtlicher Normen, die sich aus der jüngsten Gesetzgebung der Europäischen Union ergeben und die bis spätestens zum 25. Mai 2018 in nationales Recht umgesetzt oder auch angepasst werden müssen. Selbstredend ist die jetzt laufende Testphase ebenfalls datenschutzrechtlich abgesichert.
Da das Projekt zum Jahreswechsel ausläuft, werden wir über die Ergebnisse des Einsatzes eines solchen ermittlungsunterstützenden Tools demnächst weiter berichten.
Ronald Buck und Ronald Schulze