Mehrarbeit im Bereich der Polizei
07.09.2018
In Ergänzung
der Info vom 29.08.18[1] gibt
der BDK bekannt, dass ein neues Verfahren zur Verbuchung von Mehrarbeit ab 2019
in Kraft treten wird. Hiernach soll unbezahlbare Mehrarbeit tatsächlich wegfallen
und nur noch bezahlbare Mehrarbeit angeordnet bzw. genehmigt werden können. Mit
einer solchen Regelung wird den Kolleginnen und Kollegen zukünftig ein Jahr
mehr eingeräumt, Mehrarbeit durch Freizeitausgleich oder Vergütung abzubauen,
da die Verjährung bezahlbarer Überstunden erst nach vier Jahren einsetzt.
Der
Handlungsspielraum im Umgang mit Überstunden wird dadurch erweitert.
Dass die Vergütungsregelung
bzw. die Höhe des tatsächlichen Auszahlungsbetrags von Mehrarbeit auch
angepasst werden müsste, bleibt ein „Dauerthema“ des BDK.
Wir
begrüßen die aktuelle Entscheidung, sehen aber nach wie vor noch Probleme im
Bereich des Verfalls von Mehrarbeit. Das „alte Konto der unbezahlbaren
Mehrarbeit“ bleibt bestehen und wird geschlossen, wenn die Stunden hierauf
abgebaut oder verfallen sind. Wir weisen darauf hin, dass eine Umbuchung dieser
Stunden auf das Arbeitszeitkonto möglich ist.
Die
Zahl der Stunden für die Verfall droht, wird sich im nächsten Jahr in etwa verfünffachen.
Die neue Regelung hat hierfür keine Lösung.
Der
BDK sieht es positiv, dass man das Regelwerk der potenziell bezahlbaren
Mehrarbeit überprüfen will. Mit der jetzigen Regelung werden immer die neuesten
Stunden abgebaut und die alten verlängern sich. Dies mag aus haushälterischer
Sicht nachvollziehbar sein, ist aber mit dem Grundgedanken des Abbaus von
Überstunden und Vermeidung von Verfall
nicht zu vereinbaren.
Der Landesvorstand