Mehrarbeit im Bereich der Polizei
29.08.2018
Nachdem im Jahr 2015 die Verjährungsregeln eingeführt wurden, drohen dieses Jahr die ersten Überstunden zu verjähren. Daher führte der BDK einige Gespräche zu diesem Thema1. Die Problematik der Überstunden liegt u. a. darin, dass diese grundsätzlich lageabhängig anfallen und innerhalb der Polizei, aufgrund unterschiedlicher Aufgabenstellungen, nicht homogen verteilt sind. Überstunden stellen aber durchaus auch einen Gradmesser für Mehrbelastung dar. Eine Verjährung dieser Stunden trifft somit vorrangig Leistungsträger und ist daher die falsche Lösung.
In den Gesprächen wurde allerdings deutlich, dass man grundsätzlich an der Verjährungsfrist festhalten will und wird. Durch das Ministerium wurde aktuell eine Regelung hinsichtlich des Umgangs mit der jetzt erstmaligen Verjährung veröffentlicht (Schreiben vom 08. Aug. 2018).
In diesem Zusammenhang fordert der BDK seit längerem die Abschaffung der Einordnung von Überstunden in „unbezahlte Mehrarbeit“. Mit diesem Schritt würde die Verjährungsfrist automatisch um ein Jahr verlängert und der drohende Verfall hinausgeschoben. Der Handlungsspielraum im Umgang mit Überstunden würde dadurch erweitert.
Mit einem Wegfall des Begriffs der unbezahlbaren Mehrarbeit sollten die bestehenden Stunden unbezahlbarer Mehrarbeit auch in bezahlbare umgewandelt werden. Da bislang nur eine Maximalgrenze von 480 Stunden pro Person und Jahr ausgezahlt werden, würde dies keine erhebliche Größe darstellen.
Dass die Vergütungsregelungen bzw. die Höhe des tatsächlichen Auszahlungsbetrags von Mehrarbeit nicht unbedingt den Erwartungen derer entsprechen die Überstunden leisten, wurde bereits mehrfach in verschiedenen Gesprächen artikuliert.
Mehrarbeit war und ist jedenfalls ein „Dauerthema“ für den BDK. Wir bleiben dran.