1. Phänomenologie
und aktuelle Lage
Zweifelsfrei ist der
Wohnungseinbruchsdiebstahl ein besonders sozialschädliches Delikt. Neben den
finanziellen Schäden durch die Entwendung von Bargeld und Wertgegenständen
sowie den teilweise massiven Sachbeschädigungen ist fast immer das
Sicherheitsempfinden der geschädigten Bürgerinnen und Bürger erheblich
beeinträchtigt. Die Vorstellung, dass fremde Menschen sich unberechtigt in
ihrem intimsten Lebensbereich bewegt haben, raubt vielen Opfern noch Monate
später den Schlaf. Scheinbar neue Entwicklungen, bei denen vermehrt ältere
Menschen als Opfer betroffen sind oder bei denen die Täter beim Antreffen von
Bewohnern gar Gewalt anwenden, verschärfen die Brisanz dieses Deliktsbereichs.
Kriminologische Studien bestätigen in diesem Zusammenhang die starken
psychischen Folgen einer Viktimisierung.
Gerade deshalb müssen sich Polizei
und Justiz diesen besonderen Herausforderungen stellen. Die Politik ist genau
hier gefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche
Bekämpfung durch Polizei und Justiz zu schaffen.
Bei den Tätern handelt es sich teilweise
um Jugendliche und Heranwachsende, die aus dem Erlös der Beute für sie
Begehrliches beschaffen, für das ihr eigenes Geld nicht ausreicht. Oftmals sind
auch drogenabhängige Täter festzustellen, die diese Taten begehen, um ihre
Sucht befriedigen zu können (Beschaffungskriminalität).
Die Verfolgung und Bestrafung
dieser zumeist „örtlichen Täter“ muss weiterhin mit Nachdruck erfolgen.
Allerdings stellen die
überörtlich agierenden Täterbanden ein zunehmend größeres Problem dar, deren
Motivation in aller Regel im schlichten Gewinnstreben liegt. Sie sind für
zahlreiche Einbruchsserien verantwortlich und agieren professionell und
aggressiv. So schrecken sie auch nicht davor zurück in Objekte einzubrechen, in
denen sich die Bewohner aufhalten. Das Eindringen in die Wohnung ist eine Sache
von wenigen Minuten. Oftmals verlassen diese Täter den Tatort unerkannt und
hinterlassen keine oder kaum verwertbare Spuren.
Die aktuellen Erkenntnisse
bestätigen, dass wir es seit Langem mit gut strukturierten Banden, überwiegend
aus Osteuropa, zu tun haben, die in ihrem Bewegungsradius hochflexibel sind. Sie
tauchen in verkehrsgünstig gelegenen Regionen auf und gehen dort oftmals
mehrere Wohnhäuser innerhalb kürzester Zeit an.
Diese Täter arbeiten zunehmend
professioneller, das heißt, sie stellen sich auf Polizeiarbeit ein, versuchen
Spuren von vornherein zu vermeiden oder setzen Mittel ein, diese zu vernichten.
Merkmale wie fehlende Homogenität innerhalb der Gruppen, Residenten und
Logistiker, arbeitsteiliges Verhalten sowie das vermehrte Nutzen von falschen
Dokumenten etc., kennzeichnen diese Tätergruppen.
Aufgrund dieser überörtlichen
Begehungsweise sind bei einer regional ausgerichteten Sachbearbeitung
Tatzusammenhänge nur schwer zu erkennen. Solche Ermittlungsverfahren können
erfolgreich nur mit einem entsprechend qualifizierten Personalansatz geführt
werden!
Seit Jahren werden in
Deutschland, so auch in Rheinland-Pfalz, steigende Fallzahlen im Bereich
Wohnungseinbruch registriert.
Die in unserem Bundesland erfassten Fälle stiegen von ca. 4.000 auf aktuell
knapp 6.000 Fälle. Demgegenüber stehen rückläufige Aufklärungsquoten von knapp
24 % auf ca. 14 %.
Die Anzahl der tatsächlich
geklärten Fälle ist in diesem Zeitraum in etwa gleich, Tendenz leicht fallend.
Die Botschaft dieser Zahlen ist
eindeutig: Die maximale Belastung des in diesem Bereich eingesetzten Personals
ist erreicht. Bei gleichbleibender Arbeitsmenge und steigenden Fallzahlen
entstehen automatisch rückläufige Aufklärungsquoten, sofern nicht grundlegend
etwas an der Bekämpfungsstrategie verändert wird.
Leider hat sich die ungünstige Entwicklung
im Jahr 2015 in Rheinland-Pfalz fortgesetzt, wenngleich regional doch
erhebliche Unterschiede der Fallzahlenbelastung und der jeweiligen Steigerung
zu den Vorjahren festzustellen sind. Die Veröffentlichung dieser aktuellen
Fallzahlen, der Aufklärungsquoten und etwaigen Steigerungsraten ist Aufgabe der
politischen Verantwortungsträger.
2. Wie
können Polizei und Justiz hier wirksam vorgehen?
Die Ermittlungsführung im Bereich
der Bandenkriminalität muss darauf ausgerichtet sein
täterorientiert zu
arbeiten. Nach Erkennen und bestenfalls der Identifizierung einzelner oder
mehrerer Personen muss es gelingen, mittels modernster und vor allem verdeckter
Ermittlungsmethoden den Nachweis zu begangenen Taten zu führen. Ohne die
personalintensiven Überwachungsmaßnahmen, wie TKÜ- und Observationsmaßnahmen,
sind diese Taten nicht zu klären! Wer auf den Erfolg von Durchsuchungsmaßnahmen
und der anschließenden Vernehmung wartet, der wird sicher enttäuscht
.
Eine Verstärkung schutzpolizeilicher
Maßnahmen wie die Erhöhung wahrnehmbarer polizeilicher Präsenz sowie
personalintensive Kontrollmaßnahmen greifen alleine deutlich zu kurz und führen
- wenn überhaupt - nur zu einem kurzfristigen Verdrängungseffekt. Die
Erfahrungen der Kriminalpolizei zeigen, dass sich diese professionellen Täter
davon auf Dauer nicht abhalten lassen.
Andererseits darf die Bedeutung dieser
Kontrollmaßnahmen zur Erkennung der „Reisenden Täter Eigentum“ (RTE) nicht
unterschätzt werden.
Die dort gewonnen Erkenntnisse
bilden oftmals die Grundlage, um Ermittlungen zu initiieren und geben
Aufschluss über die Zusammensetzung der Banden.
2.1 Qualifizierung
Ein wesentlicher Aspekt ist der
Einsatz von ausreichend, qualifiziertem und engagiertem Personal. Wir benötigen
zur Bekämpfung dieses Deliktsumfeldes Kolleginnen und Kollegen, die Erfahrungen
in diesem Bereich aufweisen sowie über Kenntnisse zu täterorientierten und verdeckten
Ermittlungen verfügen. Das dort eingesetzte Personal muss nach einer
Einarbeitungszeit in der Lage sein, Straftaten in diesem Deliktsbereich
differenziert zu bewerten und den unter-schiedlichen Tätertypen (örtliche Täter
oder Banden) zuzuordnen.
2.2 Überörtliche
Zuständigkeiten
Um die „Handschriften“ von Tätern
oder Tätergruppen lesen zu können, bedarf es innovativen Personals. Dieses muss
in der Lage sein, auch über größere Entfernungen, Erkenntnisse, Taten und
Personenhinweise zusammenzuführen. Eine überörtliche Zuständigkeit sowie eine
landesweit gezielte operative und strategische Auswertung sind dazu unabdingbar!
2.3 Professionelle
Tatortarbeit
Aufgrund der beschriebenen
Vorgehensweisen bei den Taten sind intensive Maßnahmen bei der Spurensuche
notwendig. Die gesicherten Spuren müssen fachgerecht gesichert und zügig
untersucht werden. Gerade auch bei diesen Untersuchungsstellen muss ausreichend
Personal und Material vorhanden sein, um möglichst zeitnah Ergebnisse zu
kriminaltechnischen Untersuchungen den Ermittlern vorlegen zu können. Je
schneller diese vorliegen, desto schneller hindern wir diese Täter an der
Fortsetzung der Tatserien.
2.4 Ganzheitlicher
Ansatz
Ein bedeutender Bestandteil ist
die Information an und die Rückmeldung von den Polizeiinspektionen. Niedergeschriebene
Beobachtungen in den RTE-Meldungen sowie Rückmeldungen aus der Bevölkerung
bilden oftmals die Grundlage für die Erkennung von Ermittlungsansätzen. Dies
setzt allerdings voraus, dass aktuelle Erkenntnisse zum Phänomen den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizeiinspektionen auch frühzeitig zur
Verfügung gestellt werden. Nur so ist ein vernetztes und gemeinsam erfolgreiches
Arbeiten zur Reduzierung des Phänomens und damit dem verbesserten Schutz der
Bevölkerung umzusetzen. Rückmeldungen an die feststellenden und mitteilenden
Beamtinnen und Beamten fördern die Motivation beiderseits!
Unabdingbar ist die Einrichtung
einer gemeinsamen Informationsplattform. Zumindest landesweit müssen die
Erkenntnisse, die in den verschiedenen Bereichen gewonnen werden, den
Ermittlungseinheiten zur Verfügung stehen.
Anstelle von Landeskontrolltagen,
die oftmals ohne Bezug zu konkreten Ereignissen durchgeführt werden, sind
gezielte Fahndungs-/Kontroll- und operative Maßnahmen – angelehnt an aktuelle
Auswerteerkenntnisse – durchzuführen. Nur so kann eine Steigerung der
Effektivität erreicht werden.
2.5 Intensivierung
der Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft
Feste Ansprechpartner und
bestenfalls auch feste Zuständigkeiten bei der Staatsanwaltschaft erhöhen das
gemeinsame Verständnis und fördern die gemeinsame Erstellung von Konzeptionen
zur Bekämpfung dieses Phänomens. In der Folge wird dadurch der gesamte Prozess
eines Ermittlungsverfahrens bis hin zur möglichen Verurteilung von Tätern
optimiert. So setzt sich beispielsweise zwischenzeitlich zunehmend die
Erkenntnis durch, bei den Gerichtsverhandlungen die Opfer frühzeitig als
Zeugen zu hören. Dies wirkt der „Bagatellisierung“ dieses Phänomens wirksam
vor! Vor dem Hintergrund der Opferbetreuung sollten die betroffenen Bürgerinnen
und Bürger darauf vorbereitet werden.
2.6 Nachhaltigkeit
Ein solches Konzept muss auf
Dauer und mit einem festen Personalkörper angelegt sein. Der Nachteil von
Sonderprogrammen liegt darin, dass sie nur temporär und auf den schnellen
Erfolg ausgelegt sind. Oftmals wird dabei abgeordnetes Personal frühzeitig
zurückgefordert oder aber bei notwendigen neuen Schwerpunktbildungen
verschoben.
In Fällen, in denen erkennbar
ist, dass ein Phänomen auf Dauer anhält, ist die Einrichtung fester
Kommissariate wesentlich sinnvoller. Die Banden, die Wohnungseinbrüche begehen,
sind auch in anderen Deliktsbereichen aktiv. Ähnlich wie in anderen
Bundesländern, muss auch in Rheinland-Pfalz die Einrichtung überörtlicher
Kommissariate, welche sich mit dem Thema Bandenkriminalität befassen, geprüft
werden.
2.7 Ansätze,
um einer „Beuteverwertung“ die Grundlage zu entziehen
2.7.1
Zeitgemäße Sachfahndung
Die Erfolge der Sachfahndung in
Rheinland-Pfalz sind in den letzten Jahren stark rückläufig. Die Maßnahmen
hierzu sind zeit- und personalintensiv.
Kontrollmaßnahmen, wie
beispielsweise Überprüfungen im Zusammenhang mit Flohmärkten, in An-/Verkaufsstellen
oder im Internet, sind allein schon aus Gründen der Ressourcenknappheit nur in
Ausnahmefällen möglich.
Die in den letzten Jahren rasante
Weiterentwicklung der IT bietet jedoch neue technische Möglichkeiten einer
elektronischen Sachfahndung, die intensiver durch die Polizei genutzt werden müssen.
Der BDK fordert schon seit
Jahren, die Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten bei An- und
Verkaufsgeschäften wieder gesetzlich zu verankern. Ohne diese Verpflichtung ist
die Erkenntnisgewinnung in Bezug auf Tatbeute von vornherein erschwert bzw.
aussichtslos.
2.7.2
Operative Ermittlungen
Die Kontaktaufnahme und das
Kontakthalten mit Bediensteten von An-/ Verkaufsläden führt zu weiteren
Ansätzen für täterorientierte Ermittlungen.
2.7.3
Gesetzliche Ermittlungsgrundlagen
Nachdem das Bundesmeldegesetz am
01.05.2015 in Kraft getreten ist, unterliegen Beherbergungsbetriebe einer
veränderten und teilweise erleichterten Meldeverpflichtung gemäß den §§ 29 und
30 Bundesmeldegesetz (MeldeFortG).
Insbesondere ausländische Gäste
haben sich aber weiterhin gemäß § 29 beim Check-in durch Vorlage eines gültigen
Personaldokumentes zu legitimieren. Diese Daten sind durch den Hotelier zu
überprüfen und evtl. abweichende Daten gegebenenfalls im ausgefüllten Meldeschein
zu vermerken.
Dieser Meldeschein, dessen
Aufbewahrungszeit bundesweit einheitlich auf ein Jahr festgelegt ist, ist auf
Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen.
Die Polizei sollte vor Ort entsprechende
Kontrollen der Meldescheine bei „problematischen“ Beherbergungsstätten
durchführen, um so reisende Tätergruppen besser identifizieren zu können.
Ein weiteres Handlungsfeld sind
die Ergebnisse der Anfragen gemäß § 112 TKG. Eine ordnungsgemäße Ausweis- und
Registrierungspflicht der Handynutzer ist bei den Straftätergruppierungen kaum
noch zu finden. Vielmehr stellen wir fest, dass die Handykarten nicht mehr nachvollziehbar
registriert werden (Micky Maus, Donald Duck und dergleichen) oder unter Alias-
bzw. bestenfalls anderen real existierenden Personalien erfasst sind. Hier
müsste die Bundesnetzagentur verstärkt ihre Pflicht zur Überprüfung der
Provider und deren Daten aus § 111 TKG wahrnehmen. Dazu muss die
Politik die BNetzA auch anhalten!
2.7.4
Sicherstellung und Einziehung
Die konsequente Nutzung der Möglichkeiten
der Sicherstellung von „Verdachtsgegenständen“, auch wenn diese keiner Tat
konkret zugeordnet werden können, bringt die Täter oftmals um ihre Beute.
Neben den Regelungen des POG gibt es im Zusammenhang mit dem BGB und der ZPO
durchaus die Möglichkeit der Sicherstellung nicht zuordenbarer Gegenstände. Die
Verwertung der Beute muss erschwert werden und die Straferwartung sollte bei
Entdeckung hoch sein.
2.7.5
Nutzung technischer Möglichkeiten
Ein weiterer Punkt ist die
Nutzung technischer Einrichtungen. In Frankreich beispielsweise werden
gestohlene Handys über ihre IMEI gesperrt. Diese Sperrung wird durch die
Polizei direkt bei der Anzeigenaufnahme veranlasst. Grundsätzlich könnten
Geräte mit GPS, GSM oder WLAN-Verbindung geschützt bzw. gesperrt werden. Über
diese Datenverbindungen bestünden für die Polizei aber auch weitere
Ermittlungsansätze. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, da die Handys zunehmend
attraktiver als Beute werden.
2.8 Prävention
Neben einer effektiven
Repression, deren Fernwirkung im Sinne einer Abschreckung nicht unterschätzt
werden darf, ist die Prävention ein außerordentlich bedeutsamer Pfeiler zur nachhaltigen
Reduzierung des Wohnungseinbruchsdiebstahls.
Durch die Polizei, aber auch andere
Träger der Präventionsarbeit, werden neben Opferarbeit (Kontaktaufnahme mit
Opfern und Information über die Tätigkeit und die Präventionsangebote der
Beratungszentren) zusätzlich qualifizierte Schwachstellenanalysen mit
sicherungstechnischen Empfehlungen vor Ort angeboten.
Dies führt regelmäßig zu
baulichen/sicherungstechnischen Veränderungen, die aufgrund des größeren auch
zeitlichen Aufwandes zum Eindringen in ein Objekt das Entdeckungsrisiko für die
Täter erhöhen.
Auch dadurch verschiebt sich das
Kosten-Nutzen-Verhältnis zu Ungunsten der Täter.
2.9 Öffentlichkeitsarbeit
Die
Öffentlichkeitsarbeit ist wesentlich für die Umsetzung der konzeptionellen Ziele.
Hierbei wären auch die „neuen Medien“ (z. B. Twitter, Facebook) zu
berücksichtigen, wenngleich sich Polizei und Justiz damit noch schwer tun. Trotzdem
ist eine aktuelle und umfassende Berichterstattung zu diesem Phänomenbereich unabdingbar,
um die Bürgerinnen und Bürger über das Vorgehen der Täter und die Möglichkeiten
des Schutzes zu informieren. Damit werden repressive und präventive Zielsetzungen
gleichermaßen verfolgt (Verhaltensprävention, Wachsamer Nachbar, Gewinnung von
Hinweisen aus der Bevölkerung bis hin zu gezielten Fahndungsaufrufen).
3. Aktuelle Problembeschreibung Rheinland-Pfalz
3.1 Personal im Bereich der Kriminaltechnik und
der Ermittlungseinheiten
Unabdingbare Voraussetzung für
eine effektive Bekämpfung ist eine qualifizierte Tatort-, Ermittlungs- und
Analysearbeit, die ein kriminalistisch gut ausgebildetes, erfahrenes und
motiviertes Personal erfordert. Wesentliche Faktoren in diesem Bereich sind die
schnelle operative Lageauswertung sowie die Durchführung effektiver und
effizienter Fahndungs- und Observationsmaßnahmen. Flankiert werden diese Punkte
durch die grundsätzlich zentralen, deliktsbezogenen Ermittlungseinheiten
mit speziell geschulten Sachbearbeitern sowie einer effektiven forensischen
Auswertung. So können insbesondere schnelle Untersuchungs-ergebnisse zu
Tatortspuren wesentlich zu einer Tataufklärung beitragen.
Die notwendigen personellen und
materiellen Ressourcen stehen der Kriminalpolizei jedoch nicht oder nur bedingt
zur Verfügung. Die bisherigen örtlichen Strukturen (Kriminal- und Bezirksdienst
und die K 5 der Kriminalinspektionen) waren schlicht nicht in der Lage, diese
umfangreichen täterorientierten Ermittlungen durchzuführen.
3.2 Arbeitsgruppen zur Bekämpfung der
Bandenkriminalität
Die nunmehr landesweit (z. T.
erst im zweiten Halbjahr 2015) eingerichteten Arbeitsgruppen sind zweifelsfrei
ein bedeutsamer Schritt in die richtige Richtung. Die Erfolge werden sich vor
allem durch die Vernetzung der gewonnenen Erkenntnisse im Land Rheinland-Pfalz
aber auch mit den benachbarten Bundesländern und den benachbarten Staaten
(Frankreich, Luxemburg und Belgien) einstellen.
Eine Reduzierung der Fallzahlen
ist mit der Einrichtung der Arbeitsgruppen alleine noch nicht erreichbar. Hier
ist Durchhaltevermögen bei der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung, der verantwortlichen
Polizeiführung und damit verbunden die notwendige (politische) Geduld angesagt,
diesen Strukturen auch Zeit zu geben ihre Wirkung zu entfalten.
Leider fehlt das dort eingesetzte
Personal an anderer Stelle (z. B. bei den K 5- Dienststellen). An dieser
Stelle ist eine Verstärkung der Kriminalpolizei erforderlich. Die reine Umschichtung von Personal lässt sehr schnell
die daraus resultierenden Lücken offenbar werden (so u. a. die
eingestellte Intensivtäterbekämpfung beim PP Koblenz).
Die Arbeitsgruppen sind richtigerweise zur Bekämpfung der
Bandenkriminalität eingerichtet worden. Das führt zwangsläufig dazu, dass das
eingesetzte Personal zur Bekämpfung des Enkeltricks, sonstiger bandenmäßiger
Betrugsformen oder zur Bekämpfung der organisierten Kfz-Diebstähle gebunden
ist. Daraus entsteht die Gefahr, dass der Wohnungseinbruchsdiebstahl – je nach
Ausrichtung und Schwerpunktsetzung der AG – nicht wirkungsvoll bekämpft werden
kann.
Folgerichtig und konsequent wäre eine zunächst
ausschließliche Schwerpunktformulierung zur Bekämpfung des bandenmäßigen
Wohnungseinbruchsdiebstahls für diese Arbeitsgruppen. Eine Ausweitung der
Tätigkeitsfelder wäre nach einer gewissen Zeit des operativen Arbeitens immer
noch realisierbar, wenn die ersten Ziele bei der Bekämpfung des
Schwerpunktthemas erreicht worden wären.
Ungeachtet dessen zeigen die
bisherigen Erfahrungen der Ermittlungs- bzw. Arbeitsgruppen schon jetzt, dass
auch in Rheinland-Pfalz die Einrichtung überörtlicher
Bandenkommissariate dringend erforderlich ist.
3.3 Observationsmaßnahmen
Zur effektiven Bekämpfung dieser
Bandenstrukturen sind in den Ermittlungskonzepten vielfältige kriminaltaktische
Maßnahmen zu prüfen.
Neben Überwachungen der Telekommunikation gemäß
§ 100a StPO und den nur noch eingeschränkten Möglichkeiten des § 100g
StPO
sind
vor allem umfangreiche personelle und technische Observationsmaßnahmen
durchzuführen.
Diese Maßnahmen müssen oft ohne
viel Vorlaufzeit initiiert und umgesetzt werden. Ob die Polizei Rheinland-Pfalz
bei der aktuellen und durchaus absehbaren künftigen Gefahrenlage im Bereich des
islamistischen Terrorismus überhaupt noch in der Lage sein wird, qualifizierte
Observationsmaßnahmen zur Aufhellung von Bandenstrukturen im Bereich des
Wohnungseinbruchsdiebstahls durchführen zu können, ist fraglich.
In einigen Bundesländern sind die
MEK-Einheiten bereits nahezu ausschließlich bei sogenannten
„Gefährderobservationen“ eingesetzt. Sollten auch in Rheinland-Pfalz mehrere
Syrienrückreisende oder auffällige Asylbewerber entsprechende Gefahren-prognosen
rechtfertigen, werden Observationen zur Bekämpfung der Wohnungs-einbruchsdiebstähle
sehr schnell zum Erliegen kommen.
Bislang konnten die Präsidien auf
die „eigenen“ Observationseinheiten, die K 16, zurückgreifen. Diese Einheiten
sind aufgrund der Abwicklungstendenzen derzeit kaum noch handlungsfähig und
werden künftig – so die politische Entscheidung – ganz abgeschafft.
Die Weichenstellungen im Bereich
der Spezialeinheiten scheinen unumkehrbar, sind jedoch aufgrund der akuten
Terrorgefahren mehr als gefährlich. Die Bewältigung des kriminalpolizeilichen
Alltags – darunter zählt auch die Bekämpfung
der Wohnungseinbruchsdiebstähle – wird darunter leiden.
Dies muss die Politik der
Bevölkerung dann aber auch erklären!
3.4 Zentrale
Steuerung der Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls durch das Landeskriminalamt
Rheinland-Pfalz
Bei der Koordinierung der landesweiten
Bekämpfung des Phänomens kommt dem Landeskriminalamt eine zentrale Bedeutung in
fachlicher und fachaufsichtlicher Hinsicht zu. In allen Bereichen der
Ermittlungen müssen Standards eingehalten werden, auf die das LKA im Rahmen
seiner fachaufsichtlichen Steuerung besonderen Wert legen muss, da nur so eine
professionelle Analyse möglich wird. Dies beginnt mit der landesweit
erforderlichen Verbesserung der Dateneingabequalität u. a. in Poladis, die
die Basis für eine wirkungsvolle operative und strategische Auswertung bildet.
Dieser Auswerteprozess wird durch
das LKA, Dez. 42, selbst durchgeführt bzw. landesweit fachlich begleitet. Auch
der länderübergreifende Datenaustausch wird von dort unterstützt, so dass in
den Präsidien auf überregionale Ermittlungserkenntnisse zugegriffen werden
kann. Zukünftig möglich sein wird dies aber nur, wenn Fachkräfte mit entsprechender Ausbildung zur
Verfügung gestellt werden, die in der Lage sind, das stetig steigende
Datenaufkommen analytisch zu verarbeiten.
Der in Teilen schwierige und auch
schwerfällige Prozess der internationalen Zusammenarbeit wird u. a. durch
die Arbeit des Gemeinsamen Zentrums Luxemburg erheblich erleichtert und
beschleunigt. Die kriminaltechnischen Untersuchungen erfolgen im Bereich der
KT. Das MEK sowie das TKÜ-CC sind weitere Einheiten, die zur Durchführung von
operativen Maßnahmen seitens der Ermittlungs- und Arbeitsgruppen dringend
benötigt werden. An all diesen Stellen nimmt das LKA eine steuernde und/oder
ermittlungsunterstützende Funktion wahr.
Je stärker das LKA diese Aufgaben
wahrnimmt, desto effektiver wird die landesweite Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls
erfolgen können.
Der Landesvorstand
Mit Ausnahme 2014 mit einer leichten
Reduzierung von 0,7% auf der Grundlage der PKS-Zahlen ist in Rheinland-Pfalz
seit 2007 eine ständige Steigerung zu konstatieren
Anmerkung
dazu: Diese Art der „Erledigung“ eines Ermittlungsverfahrens führt auch zur
statistischen Klärung bei Polizei und Justiz und ist in der PKS Teil der
Aufklärungsquote; zu einer Verurteilung der Täter führt diese Arbeitsmethode regelmäßig
nicht!
Gemäß § 100g StPO „Erhebung von
Verkehrsdaten“ sind diese nach Ablauf der Übergangsfrist aus § 12 EGStPO nur
noch beim Verdacht des „schweren Bandendiebstahls nach
§
244a Absatz 1 StGB
möglich!
erstellt von bdk-rlp
—
zuletzt verändert:
27.01.2016 13:47