Rechtsberatung

Im Rahmen des BDK Rechtsschutzes stehen BDK-Mitgliedern zwei Angebote zur Verfügung:

Antrag auf telefonische Rechtsberatung

Viele arbeitsrechtliche Fragestellungen lassen sich bereits durch eine anwaltliche Erstberatung lösen oder einordnen. Neben dem klassischen Versicherungsrechtsschutz können BDK-Mitglieder eine unkompliziert kostenlose telefonische Rechtsberatung, ein telefonisches Mediationsverfahren oder eine außergerichtliche Interessensvertretung in Anspruch nehmen. Kann das Anliegen nicht vollständig geklärt werden oder besteht ein darüber hinaus gehender Handlungs- oder Beratungsbedarf, kann zu jeder Zeit eine regulärer Antrag auf Versicherungsrechtsschutz gestellt werden.

Antrag auf Versicherungsrechtsschutz

Gemäß der BDK-Rechtsschutzordnung gewährt der BDK seinen Mitgliedern Rechtsschutz über die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs AG. Über dieses Formular können Sie Versicherungsrechtsschutz beantragen und erforderlichen Unterlagen einreichen.

Wir bitten zu beachten, dass im Verwaltungsrecht ab dem 1. Juli 2024 sämtliche Schäden bzw. Kostendeckungen im Zusammenhang mit der Beurteilung des Vorliegens einer amtsangemessenen Alimentation ausgeschlossen sind. Zur Unterstützung in solchen Anliegen verweisen wir auf § 6 der BDK-Rechtsschutzordnung.