Mitglied werden
Eine Mitgliedschaft im BDK lohnt sich.
Als BDK-Mitglied haben Sie Anspruch auf umfassende Mitgliedsleistungen und Vorteile. Zudem setzt sich der BDK fortwährend für eine Verbesserung der Arbeits-, Lebens- und Dienstbedingungen seiner Mitglieder ein, nicht nur, aber gerade auch im politischen Raum.
Wir vertreten Ihre Interessen und Ihre Rechte und kämpfen für eine gerechte Bezahlung und Versorgung. Wir arbeiten aktiv an der Zukunftsgestaltung mit und setzen uns für eine praxisnahe, realistische und fortschrittliche Kriminalitätsbekämpfung ein.
Ordentliche Mitgliedschaft
Eine ordentliche Mitgliedschaft im Bund Deutscher Kriminalbeamter besteht grundsätzliche für
- Angehörige der deutschen Kriminalpolizei im aktiven Dienst oder im Ruhestand
- Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in der Kriminalitätsbekämpfung
- Angehörige von Einrichtungen der Lehre, Wissenschaft und Forschung mit Bezug zur Kriminalitätsbekämpfung
Hinterbliebenenmitgliedschaft
(Ehe-)Partner verstorbener BDK-Mitglieder haben die Möglichkeit, als Hinterbliebenenmitglied dem BDK beizutreten.
Hinterbliebenenmitglieder haben Anspruch auf Leistungen gemäß der BDK Sozialordnung. Ebenso ist der Bezug der Fachzeitschrift „der kriminalist“ in der Mitgliedschaft enthalten. Näheres regelt die BDK Beitragsordnung.
Schnuppermitgliedschaft
Beamte, Angestellte und Ruheständler haben die Möglichkeit, den BDK zunächst im Rahmen einer Schnuppermitgliedschaft für einen Monatsbeitrag von 1€ kennen zu lernen. Ob und für welchen Zeitraum Ihr Landesverband/Verband eine solche Schnuppermitgliedschaft anbietet, erfahren Sie direkt bei der jeweiligen Landesgeschäftsstelle.
Fördermitgliedschaft
Als Fördermitglied unterstützen Sie aktiv die Arbeit des BDK.
Neben Sonderkonditionen bei der Teilnahme an Fachveranstaltungen des BDK erhalten Fördermitglieder regelmäßig die Fachzeitschrift „der kriminalist“ frei Haus.
Der Mindestbeitrag für fördernde Mitglieder, die dem Bundesverband zugeordnet sind, beträgt 5,00 € pro Monat. Ein höherer Förderbeitrag liegt im Ermessen des Fördermitgliedes. Der Beitrag für Fördermitglieder, die einem Landesverband/Verband zugeordnet sind richtet sich nach der jeweiligen Landesbeitragsordnung. Näheren erfahren Sie direkt bei der jeweiligen Landesgeschäftsstelle.
Der Mitgliedsbeitrag variiert je nach Bundesland und Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe. Den für Sie gültigen Mitgliedsbeitrag erfahren Sie bei ihrer Landesgeschäftsstelle. Näheres regelt die BDK Beitragsordnung.
Wir freuen uns, Sie in Kürze als BDK Mitglied zu begrüßen.
Für die Antragsstellung füllen Sie bitte die Online-Beitrittserklärung aus.
Ihre Daten werden dabei verschlüsselt übertragen.
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft und zu den Leistungen erhalten Sie bei der BDK-Bundesgeschäftsstelle oder den BDK-Landesgeschäftsstellen.
I. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter e. V. (BDK) und die zuständigen Landesverbände/Verbände werden, soweit gesetzlich erlaubt, die von mir angegebenen personenbezogenen Daten (einschließlich meiner E-Mail- Adresse) sowie die sich bei meiner Mitgliedschaft ergebenden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit.b Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zum Zwecke der Erfüllung des zugrundeliegenden Vertrages oder der vorvertraglichen Maßnahmen verarbeiten.
Dies umfasst insbesondere die Verarbeitung zu folgenden Zwecken:
- meine allgemeine Betreuung als Mitglied
- die Erbringung von BDK-Leistungen, einschließlich der Mitgliederinformationen
- den Beitragseinzug
- die Erstellung eines Zugangs für den Mitgliederbereich unter https://www.bdk.de/registerform
- alle im Zusammenhang mit meiner Mitgliedschaft stehenden Aufgaben
- Aufgaben im Rahmen der Wahrnehmung gewerkschaftspolitischer Maßnahmen
Vom BDK werden meine Daten für diese Zwecke entsprechend den Anforderungen des Art. 28 DS-GVO an beauftragte Dienstleister, insbesondere die dbb Verlag GmbH für den Vertrieb der Verbandszeitschrift sowie den BDK-Shop für den Versand der Begrüßungspakete, im erforderlichen Umfang weitergegeben.
Des Weiteren erfolgt eine Datenweitergabe i. Z. m. der Abwicklung des erforderlichen Zahlungsverkehrs im Rahmen der Gewährung von Rechtsschutz sowie des den Mitgliedern zustehenden Versicherungsschutzes und bei der Geltendmachung von Ansprüchen.
Wie der BDK konkret mit meinen personenbezogenen Daten umgeht, zu welchen Zwecken diese verarbeitet werden, die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie meine persönlichen Datenschutzrechte kann ich jederzeit im Detail unter https://www.bdk.de/kontakt/datenschutz nachlesen. Zudem sind entsprechende Detailinformationen dem Anhang dieser Erklärung beigefügt.
II. Des Weiteren werden zum Zwecke der Außendarstellung / Öffentlichkeitsarbeit Fotos sowie Bild- und Tonaufnahmen der Mitglieder und Funktionär:innen bei Veranstaltungen des BDK, insbesondere auf der Verbandsseite https://www.bdk.de, als auch in Publikationen des BDK veröffentlicht. Dies erfolgt entweder auf Grundlage der vorherigen Einholung einer Einwilligung der betroffenen Person gem. Art. 6 Abs. 1 lit.a DSGVO oder auf Grundlage der Wahrnehmung von berechtigten Interessen des Verbandes gem. Art. 6 Abs. 1 lit.f DS-GVO, insofern nicht die Interessen der Betroffenen an einer Nichtveröffentlichung überwiegen. In Fällen der Veröffentlichung auf Basis des Art. 6 Abs. 1 lif.f DS-GVO besteht seitens der betroffenen Person ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gem. Art. 21 DS-GVO. Es wird seitens des BDK sichergestellt, dass gegenständliches Recht der betroffenen Person durch diese während der Veranstaltung vor Ort wahrgenommen werden kann.
III. Weiterhin werden meine personenbezogenen Daten – unter Vorbehalt meiner Einwilligung – im erforderlichen Umfang über die eigentliche Erfüllung des Vertrages bzw. Vorvertrages hinaus durch den BDK verarbeitet.
Meine Einwilligung erfolgt auf freiwilliger Basis und ich kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ab Zugang der Widerrufserklärung dürfen meine Daten nicht mehr für die den Widerruf betreffenden Zwecke weiterverarbeitet werden. Sie sind unverzüglich zu löschen. Durch den Widerruf meiner Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.