Diensthaftpflichtversicherung

Die Diensthaftpflichtversicherung des BDK schützt seine aktiv im Dienst stehenden Mitglieder vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen. Versicherungsschutz besteht dem Grunde nach für Haftpflicht- und Regressansprüche aus Personen- und /oder Sachschäden, die aus dienstlichen Verrichtungen resultieren. Maßgebend sind die Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen des Versicherers DBV Deutsche Beamtenversicherung und dessen Vertragsbestimmungen mit dem BDK.

Je Versicherungsfall liegen die nachfolgenden Versicherungssummen zu Grunde:

  • Personen- und Sachschäden pauschal 10.000.000 €
  • für Schäden durch Abhandenkommen von staatlichem Eigentum 100.000 €
  • Schäden durch Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen 5.000 €
  • Regressansprüche für Schäden an dienstlichen Fahrzeugen, die im Zusammenhang mit dem dienstlichen Umgang stehen bis 50.000 € (z.B. Falschbetankung oder Schäden beim Ein- und Ausparken)
  • Abhandenkommen von fremden Dienstschlüsseln oder Code-Karten bis 50.000 €

 Als mitversichert gelten

  • gesetzliche Haftpflicht für im Ausland vorkommende Schadensereignisse für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr bzw. aus Anlass von Dienstreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen und Kongressen
  • Haftpflicht- und Regressansprüche jeweils aus Schäden, die im Zusammenhang mit dem dienstlichen Umgang von Waffen oder Geräten des Dienstherrn stehen sowie Personen- und Sachschäden durch das Tragen von Dienstwaffen nach Dienstschluss auf dem Weg von und nach Hause

Im Schadensfall: Über dieses Formular können BDK-Mitglieder Schäden für Haftpflicht- und Regressansprüche aus Personen- und /oder Sachschäden einreichen, die aus dienstlichen Verrichtungen resultieren.