Leistungen
Seit über 50 Jahren setzt sich der BDK für die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen seiner Mitglieder ein.
Durch sein Wirken im politischen Raum, in der Öffentlichkeit und in den Sicherheitsorganisationen leistet der BDK einen aktiven Beitrag zur Entwicklung einer praxisnahen, realistischen und fortschrittlichen Kriminalitätsbekämpfung.
Als Interessensvertretung der Angehörigen der Kriminalpolizei und aller in der Kriminalitätsbekämpfung Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Länder setzt sich der BDK fortwährend für eine Verbesserung der Arbeits-, Lebens- und Dienstbedingungen ein.
Darüber hinaus beinhaltet das Leistungspaket einer BDK Mitgliedschaft die nachfolgenden Leistungen.
Der BDK gewährt seinen ordentlichen Mitgliedern und Hinterbliebenenmitgliedern Rechtsschutz über die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs AG. Einzelheiten regelt die BDK Rechtsschutzordnung.
Rechtsschutz wird dem Grundsatz nach für solche Versicherungsfälle gewährt, die in Ausübung der beruflichen Tätigkeit eintreten sowie in Verwaltungsstreitverfahren, die sich aus dem Dienst-, Arbeits- oder Ruhestandsverhältnis ergeben.
Die Versicherungssumme beträgt 1 Million € je Rechtsschutzfall, zusätzlich für Strafkautionen bis zu 200.000 € darlehensweise.
Beispiele für die Gewährung von Rechtsschutz:
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, z.B. Schmerzensgeld nach einer Verletzung durch eine Widerstandshandlung im Rahmen eines Einsatzes.
- Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, z.B. Verfahren wegen Höhergruppierung, dienstlicher Beurteilung oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, ausgenommen Schäden in Zusammenhang mit der Prüfung einer amtsangemessenen Alimentation. Der Versicherungsschutz besteht auch für Angehörige des Mitglieds für die Wahrung rechtlicher Interessen gegenüber der Beihilfestelle im Zusammenhang mit Beihilfeleistungen.
- Straf-Rechtsschutz, z.B. beim Vorwurf der Körperverletzung im Amt durch angebliche Verletzungshandlungen im Rahmen einer polizeilichen Maßnahme. Rechtsschutz besteht auch beim Vorwurf eines Verbrechens sowie für vorsätzliche Vergehen oder Verbrechen bis zur 1. Instanz ( im Falle einer Vorsatzverurteilung entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend und die Versicherung fordert die verauslagten Kosten zurück),
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit.
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren, auch für Disziplinarverfahren, die aufgrund eines Vorfalls im privaten Lebensbereich eingeleitet wurden
- Sozialrechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten, z.B. bei Renten-/Versorgungsangelegenheiten, auch für das der Klage vorgeschaltete Widerspruchsverfahren.
- Fahrer-Rechtsschutz für das Lenken von dienstlichen Fahrzeugen sowie für eigene Fahrzeuge, wenn es sich um eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Wegeunfall) handelt.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Rechtsschutzfälle, von denen Mitglieder in unmittelbarem Zusammenhang mit und aus Anlass der Verbandstätigkeit betroffen sind.
Darüber hinaus bietet der BDK seinen Mitgliedern eine Vielzahl an Zusatzleistungen
- kostenlose telefonische Rechtsberatung, telefonisches Mediationsverfahren und außergerichtliche Interessensvertretung
- freie Anwaltswahl
- volle Kostenübernahme bis zur Höhe der Versicherungssumme ohne Selbstbeteiligung im Versicherungsfall, auch bei zusätzlicher privater Rechtsschutzversicherung
- günstiger Rahmenvertrag für private Rechtsschutz-Verträge
Im Schadensfall oder bei Beratungsbedarf:
Viele arbeitsrechtliche Fragestellungen und Probleme lassen sich durch eine anwaltliche Erstberatung bereits lösen oder besser einordnen.
Neben dem klassischen Rechtsschutzverfahren haben BDK Mitglieder über dieses Formular die Möglichkeit, schnell und ohne weitere Antragsstellung eine kostenlose telefonische Rechtsberatung, ein telefonisches Mediationsverfahren oder eine außergerichtliche Interessensvertretung bei einer für den BDK eingerichtete Anwaltshotline in Anspruch zu nehmen.
- Telefonische Rechtsberatung
Die telefonische Erstberatung durch eine hierauf spezialisierte Anwaltskanzlei ermöglicht eine erste rechtliche Beratung und Einordnung des Sachverhaltes. Bei Bedarf leitet sie direkt in ein telefonisches Mediationsverfahren oder eine außergerichtliche Interessensvertretung über. Selbstvertsändlich besteht für BDK Mitglieder jederzeit die Möglichkeit, einen regulären Antrag auf Rechtsschutz zu stellen.
- Telefonisches Mediationsverfahren
Die meisten Gerichtsverfahren enden mit einem Vergleich. Eine telefonische Mediation führt auch zu diesem Ergebnis, spart aber viel Zeit. Was noch hinzukommt: Konflikte haben ihren Ursprung oft nicht in einem rechtlichen Problem, sondern auf einer anderen Ebene. Genau diese Ursachen kann ein erfahrener Mediator finden. Dadurch bekommt der ursprüngliche Konflikt den richtigen Kontext: So kann ein echter Interessenausgleich stattfinden – anstatt nur einseitig Rechtsansprüche durchzusetzen. So kümmert sich zum Beispiel ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Mediator um ihr Problem und setzt sich bei arbeitsrechtlichen Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber telefonisch in Verbindung, um eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden. - Außergerichtliche Interessensvertretung
Eine außergerichtliche Interessenvertretung umfasst alle Handlungen, die dazu dienen, die Interessen der BDK Mitglieder außerhalb von Gerichtsverfahren zu wahren. Zum Beispiel indem der Anwalt mit einem Schreiben an die Gegenseite tätig wird. So ist gewährleistet, dass dem Mitglied auch bei Scheitern des telefonischen Mediationsversuchs über den eingebundenen Rechtsdienstleister mit einer Anspruchsverfolgung/-abwehr geholfen werden kann.
Konnte das Anliegen in diesem Rahmen nicht geklärt werden oder besteht ein darüber hinaus gehender Handlungs- oder Beratungsbedarf? Zu jeder Zeit können unsere Mitglieder einen regulärer Antrag auf Rechtsschutz stellen. Nach erfolgter Deckungszusage besteht für das Mitglied wie gehabt freie Anwaltswahl.
Die Diensthaftpflichtversicherung des BDK schützt seine aktiv im Dienst stehenden Mitglieder vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen. Versicherungsschutz besteht dem Grunde nach für Haftpflicht- und Regressansprüche aus Personen- und /oder Sachschäden, die aus dienstlichen Verrichtungen resultieren. Maßgebend sind die Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen des Versicherers DBV Deutsche Beamtenversicherung und dessen Vertragsbestimmungen mit dem BDK.
Je Versicherungsfall liegen die nachfolgenden Versicherungssummen zu Grunde:
- Personen- und Sachschäden pauschal 10.000.000 €
- für Schäden durch Abhandenkommen von staatlichem Eigentum 100.000 €
- Schäden durch Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen 5.000 €
- Regressansprüche für Schäden an dienstlichen Fahrzeugen, die im Zusammenhang mit dem dienstlichen Umgang stehen bis 50.000 € (z.B. Falschbetankung oder Schäden beim Ein- und Ausparken)
- Abhandenkommen von fremden Dienstschlüsseln oder Code-Karten bis 50.000 €
Als mitversichert gelten
- gesetzliche Haftpflicht für im Ausland vorkommende Schadensereignisse für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr bzw. aus Anlass von Dienstreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen und Kongressen
- Haftpflicht- und Regressansprüche jeweils aus Schäden, die im Zusammenhang mit dem dienstlichen Umgang von Waffen oder Geräten des Dienstherrn stehen sowie Personen- und Sachschäden durch das Tragen von Dienstwaffen nach Dienstschluss auf dem Weg von und nach Hause
Im Schadensfall: Über dieses Formular können BDK-Mitglieder Schäden für Haftpflicht- und Regressansprüche aus Personen- und /oder Sachschäden einreichen, die aus dienstlichen Verrichtungen resultieren.
Der BDK steht seinen Mitgliedern auch in schwierigen Lebenslagen zur Seite und gewährt seinen ordentlichen Mitgliedern und Hinterbliebenenmitgliedern Sozialleistungen im Rahmen seiner Sozialordnung.
Hierzu gehören:
- Unterstützungszahlung im Trauerfall für das verstorbene Mitglied oder dessen Ehepartner bis zu 300 €, im Falle eines Unfalltods zusätzlich 750 €.
- Beihilfen bei nachgewiesener unverschuldeter Notlage z.B. in Form eines zinslosen Darlehens.
- Einschluss in den Versichertenkreis abgeschlossener Gruppenversicherungsverträge, wie private Rechtsschutzversicherung und private Krankenversicherung.
Zur Beantragung einer Unterstützungszahlung im Trauerfall bitte den ausgefüllten Antrag auf Unterstützungszahlung sowie eine Kopie der Sterbeurkunde an die BDK-Bundesgeschäftsstelle senden.
Die Zeitschrift "Der Kriminalist“ ist die auflagenstärkste Fachzeitschrift für die Kriminalpolizei und die Kriminalitätsbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland.
Für Mitglieder des BDK ist der Bezug der sechs Doppelausgaben im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Darüber hinaus können exklusiv Mitglieder die elektronische Ausgabe kostenfrei nutzen und haben zu Recherchezwecken Zugriff auf ein elektronisches Inhaltsverzeichnis sowie ein Archiv mit allen Ausgaben ab 2009.
Bei Abschluss einer Mitgliedschaft erhalten Neumitglieder zum Eintritt in den BDK ein Begrüßungsgeschenk mit exklusiven Artikeln aus dem BDK-Shop.
Zur Übersicht der verschiedenen Pakete und Angebote geht es hier.
Bitte beachten Sie, dass innerhalb des jeweiligen Landesverbandes/Verbandes abweichende Sonderwerbeaktionen angeboten werden können. Der zuständige Verband informiert Sie hierüber gerne.
Mitglieder können für ihre E-Mail-Kommunikation eine persönliche BDK-E-Mail-Adresse nutzen. Mit der webbasierten Benutzeroberfläche OX App Suite besteht zusätzlich die Möglichkeit, jederzeit auf E-Mails und Kontakte zuzugreifen. Dank responsivem Design passt sich die OX App Suite automatisch an die unterschiedlichen Display-Größen von PC, Laptop, Tablet und Smartphone an; dies garantiert auf jedem Gerät eine bestmögliche Benutzbarkeit. Für die E-Mail-Kommunikation stehen BDK Mitgliedern 200 MB Speicherplatz zur Verfügung.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter berichtet in seinen Mitgliederinformationen wöchentlich per E-Mail über seine Aktivitäten und aktuelle Entwicklungen aus den Landesverbänden/Verbänden und Fachbereichen. Unsere Mitgliederinformation ist ein exklusiver Service für BDK Mitglieder.
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