Organisation
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) ist der gewerkschaftliche Berufsverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und aller in der Kriminalitätsbekämpfung Beschäftigter im Öffentlichen Dienst. Er ist ein selbstständiger Berufsverband und parteipolitisch unabhängig.
Der BDK ist ein Gesamtverein. Seine Untergliederungen sind die derzeit 18 Landesverbände/Verbände.
Neben den Organen, die sich aus den Landes-/Verbandssatzungen ergeben, sind es auf Bundesebene:
Das höchste Gremium des Bund Deutscher Kriminalbeamter ist der Bundesdelegiertentag (BDT).
Er ist das oberste Beschlussorgan des BDK und tritt turnusmäßig alle vier Jahre zusammen. Der Bundesdelegiertentag, dem die Wahlen zum Bundesvorstand sowie die Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten des BDK obliegen, setzt sich mit 200 stimmberechtigten Delegierten aus dem geschäftsführenden Bundesvorstand, je drei gewählten Mitgliedern aus den Landesverbänden/Verbänden und weiteren durch die Landesverbände/Verbände gewählte Delegierte zusammen.
Der Bundesvorstand nimmt insbesondere diejenigen Aufgaben wahr, die von grundsätzlicher Bedeutung für den gesamten Verband sind und den BDK als Ganzes betreffen.
Dem Bundesvorstand gehören mit Stimmrecht an:
- der geschäftsführende Bundesvorstand,
- die Vorsitzenden der Verbände,
- die Sprecher:innen der Fachbereiche.
Der geschäftsführende Bundesvorstand vertritt den BDK nach außen und gegenüber den Landesverbänden/Verbänden. Er ist für die Durchführung aller Maßnahmen verantwortlich, die sich aus den Beschlüssen des Bundesdelegiertentages oder des Bundesvorstandes ergeben.
Er setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- der/die Bundesvorsitzende
- die gleichberechtigten Vertreter
- Bundesschatzmeister/in und gleichberechtigte Vertreter/in
- der/die hauptamtliche Bundesgeschäftsführer/in