Polizeizulage
Die unterschiedlichen Entwicklungen im Besoldungs- und Versorgungssystem in Bund und Ländern spiegeln sich unter anderem bei der Frage der Ruhegehaltsfähigkeit (und der Höhe) der Polizeizulage wider. Derzeit ist die Polizeizulage in den Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen ruhegehaltsfähig.
Im Bund und den Ländern sind die Parteien in Regierungen und Oppositionen völlig unterschiedlicher Auffassung. So forderte beispielsweise die früher im Bundestag oppositionelle Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 02.06.2021: „Bundespolizei – Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig ausgestalten“, während sie als führende Regierungspartei in Baden-Württemberg dies für Baden-Württemberg aktuell ablehnt.
Der LV Baden-Württemberg schlägt vor, in der kommenden Legislaturperiode Schwerpunktaktionen zu diesem Thema in Richtung der Bundes- und Landesregierungen zu setzen, um zu einer bundeseinheitlichen und sachgerechten Lösung zu kommen.
Der BDK-Bundesverband und seine Verbände setzen sich dafür ein, dass die Polizeizulage in Bund und Ländern ruhegehaltsfähig ausgestaltet wird.