der kriminalist 04-2020
17.04.2020
Deutschland nur bedingt krisenfest +++ Auf der Suche nach einem Phantom!? +++ Der Strafwandler – So funktioniert Strafverteidigung +++ „Anwalt der ersten Stunde“: Kommt nun der „Anwalt der ersten Stunde“? Bundesdeutsche Gesetzesinitiativen im Lichte europäischer Gesetzgebung +++ Die NO STALK App – Polizeiliche Gefährderansprache und Beweissicherung für Gerichtsverfahren stoppen Stalking +++ WhatsApp für Polizisten/-innen? Es gibt sichere Alternativen +++ Die Gewaltschutzambulanz der Charité stellt sich vor +++ Anwendung statistischer Grundsätze im Strafverfahren – Was heißt eigentlich „Repräsentativität“ in einem Fall von Massenbetrug?
Aus dem Inhalt:
- Deutschland nur bedingt krisenfest
Sebastian Fiedler, BDK-Bundesvorsitzender - Konfliktverteidigung: Auf der Suche nach einem Phantom!?
Mario H. Seydel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik, Berlin
POKin Melanie Vesper, Direktion Süd, Polizeiinspektion Dahme-Spreewald, Mitglied der erweiterten Mordkommission - Buchbesprechung: Der Strafwandler – So funktioniert Strafverteidigung
- „Anwalt der ersten Stunde“: Kommt nun der „Anwalt der ersten Stunde“? Bundesdeutsche Gesetzesinitiativen im Lichte europäischer Gesetzgebung
Kriminaldirektor a. D. Werner Märkert, Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz - WEISSE RING: Die NO STALK App – Polizeiliche Gefährderansprache und Beweissicherung für Gerichtsverfahren stoppen Stalking
- Social Media: WhatsApp für Polizisten/-innen? Es gibt sichere Alternativen
Prof. Dr. Peter Löbbecke, Professor für Kommunikationswissenschaften, Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt - Charité: Die Gewaltschutzambulanz der Charité stellt sich vor
Saskia S. Etzold, Gewaltschutzambulanz/ Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Berlin, Dagmar Reinemann, Gewaltschutzkoordination, Michael Tsokos, Gewaltschutzambulanz/ Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Berlin an der Charité – Universitätsmedizin Berlin - Statistische Grundsätze: Anwendung statistischer Grundsätze im Strafverfahren – Was heißt eigentlich „Repräsentativität“ in einem Fall von Massenbetrug?
Katharina Schüller, Geschäftsführerin der Firma STAT-UP Statistical Consulting & Data Science GmbH Andreas Lickleder, Rechtsanwalt, Kanzlei Heindl & Lang, München