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Hessen startet Initiative zur Speicherung von IP-Adressen

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Vier Wochen lang soll gespeichert werden, wer mit welcher IP-Adresse im Netz unterwegs war. Foto: Andreas Arnold
Vier Wochen lang soll gespeichert werden, wer mit welcher IP-Adresse im Netz unterwegs war. Foto: Andreas Arnold © Andreas Arnold

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein will über den Bundesrat Druck auf die Ampel machen. IP-Adressen sollen vier Wochen lang gespeichert werden.

Die hessische Landesregierung will die SPD-geführte Bundesregierung beim Thema Vorratsdatenspeicherung unter Druck setzen. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) präsentierte am Freitag einen Gesetzesentwurf, der Netzanbieter verpflichten soll, alle IP-Adressen einen Monat lang zu speichern. Das soll es den Ermittlungsbehörden erleichtern, Online-Straftaten wie die Verbreitung von Fotos und Videos von Kindesmissbrauch aufzuklären. Der Entwurf soll kommende Woche im Bundesrat eingebracht werden.

Der Europäische Gerichtshof habe in einem Urteil im September 2022 den Weg für bestimmte Arten der Speicherung von IP-Adressen frei gemacht, sagte Rhein bei der Vorstellung der Gesetzesinitiative in Frankfurt. Weil die Ampel in Berlin nicht tätig geworden sei, kämen Kriminelle aber immer noch „ungeschoren davon“.

Hessen: 29.500 eingestellte Verfahren

Die bundesweit tätige Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt habe seit Oktober 2022 rund 29 500 Verfahren einstellen müssen, weil verdächtigen IP-Adressen keine Nutzer:innen zugeordnet werden konnten. Es gehe jetzt darum, den Behörden „alle Möglichkeiten zur Strafverfolgung zur Verfügung zu stellen“, forderte der CDU-Politiker.

Da die IP-Adressen oft „die einzige Spur zum Täter“ seien, befürworteten auch der Deutsche Richterbund und der Bund Deutscher Kriminalbeamter eine Speicherung, sagte Rhein. Der Gesetzesentwurf sehe nur eine kurze Speicherung von IP-Adressen und keine von Standortdaten vor, daher sei der Eingriff beim Datenschutz verhältnismäßig.

Hessen: Absage an „Quick Freeze“

Das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren, auf das die Ampel-Koalition in Berlin sich kürzlich verständigt hatte, sei ein „Etikettenschwindel“, formulierte Rhein. Daten erst zu sichern, wenn es schon einen konkreten Verdacht gebe, sei zu spät. „Was nicht gespeichert ist, kann auch nicht eingefroren werden.“

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) betonte, die Speicherung von IP-Adressen für nur einen Monat könne es den Ermittler:innen bereits ermöglichen, in 90 Prozent aller Verdachtsfälle, die den deutschen Behörden etwa aus den USA gemeldet würden, eine verdächtige IP-Adresse auch einer Person zuzuordnen. Der Datenschutz werde gewahrt. „Unbescholtene Internet-Nutzer haben nichts zu befürchten“, betonte Heinz.

Hessen: Lob vom Generalstaatsanwalt

Der hessische Generalstaatsanwalt Torsten Kunze begrüßte die Initiative der Landesregierung am Freitag ausdrücklich. Oberstaatsanwalt Benjamin Krause von der ZIT sagte, in den meisten EU-Staaten sei eine Speicherung von IP-Adressen sogar bis zu sechs Monaten üblich. Quick Freeze nutze den Ermittler:innen dagegen nichts.

Zu den Erfolgsaussichten der Bundesratsinitiative sagte Boris Rhein, der politische Druck aus den Ländern könne im Bundestag durchaus etwas bewegen. (Hanning Voigts)

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