Zweites Anti-Terror-Paket für BW verabschiedet

01.12.2015

Landeskabinett verabschiedet Ergänzung des Sonderprogramms zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus. +++ Zusätzliche Personalstellen und Sachmittel. +++ Erschwerniszulage der Spezialeinheiten wird erhöht.
Zweites Anti-Terror-Paket für BW verabschiedet

Mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 30 Millionen hat heute die baden-württembergische Landesregierung das Sonderprogramm zur Bekämpfung des islamistischen Terrors vom Februar d.J. weiter aufgestockt.

Neben Personalstellen für das Landeskriminalamt, den Verfassungsschutz und die Justiz, weiteren Sachmitteln und Investitionen, sowie dem Wegfall der Stellenbesetzungssperren im Tarifbereich für die nächsten drei Jahre werden die Erschwerniszulagen der Spezialeinheiten erhöht.

"Die Landesregierung hat erneut zeitnah auf die Herausforderungen reagiert und ein wichtiges Signal gegeben." so der baden-württembergische BDK-Vorsitzende Manfred Klumpp nach Bekanntwerden des Kabinettsbeschlusses. Mit der Umsetzung dieses Programmes werden auch zwei BDK-Forderungen erfüllt:

  1. Die seit rund 20 Jahren unveränderte Zulage für die polizeilichen Spezialeinheiten wird auf 250 Euro erhöht.
  2. Die absurde Stellenbesetzungssperre im Tarifbereich ist zumindest für die nächsten drei Jahre mal vom Tisch.

 


 

Kabinettsbeschluss vom 1. Dezember 2015

 

Polizei:

  • 19 zusätzliche Personalstellen beim Landeskriminalamt
  • Sachmittel und Investitionen: 2016: 14,25 Millionen Euro – 2017: fünf Millionen Euro

 

Landesamt für Verfassungsschutz:

  • 30 Personalstellen
  • Sachmittel und Investitionen: 750.000 Euro

 

Verstetigung Kompetenzzentrum zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks gegen (islamistischen) Extremismus: Ab 2017 500.000 Euro

 

Erschwerniszulage für Spezialeinheiten: Erhöhung von monatlich 153 auf 250 Euro je Beamter: 316.000 Euro

 

Wegfall Stellenbesetzungssperre im Tarifbereich Polizei und Verfassungsschutz für drei Jahre: Finanzbedarf von jährlich fünf Millionen Euro

 

Justiz:

  • 15 zusätzliche Personalstellen

 

 

Weitergehende Info siehe Pressemeldung vom 1. Dezember 2015.