Zweiter Erlass zum Ausgleichsfonds Schießanlagen
10.05.2024
Vor über einem Jahr, am 30.01.2023, verständigte sich die für Inneres zuständige Senatsverwaltung mit BDK, DPolG und GdP, den Mitgliedern der damaligen Sichtungskommission sowie B.I.S.S. e.V. auf Eckpunkte für weitere Entschädigungszahlungen in Sachen Schießstandaffäre. Verweis zum Artikel vom 30.01.2023
Mit dem am 28.03.2024 im Amtsblatt veröffentlichten Zweiten Erlass zum Ausgleichsfonds Schießanlagen wurde nunmehr durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport der rechtliche Rahmen zur Umsetzung der Vereinbarung geschaffen. Verweis zum Amtsblatt
Dankenswerteweise hat sich unser ehemaliger Berliner BDK-Landesvorsitzender Michael Böhl bereit erklärt, in der neuen Kommission, welche die Höhe der jeweiligen Entschädigungszahlung auf Grundlage der im Erlass genannten Maßstäbe empfehlen soll, weiter mitzuwirken und wurde für den BDK in diese berufen. Die Kommission hat die Arbeit bereits aufgenommen.
Der BDK hofft, dass damit entsprechende Anträge, die noch bis 31. Dezember 2029 möglich sind, eine zufriedenstellende Bearbeitung im Sinne der Betroffenen erfahren können.
In jedem Fall wünschen wir allen Erkrankten eine gute Genesung!
Zur harten Realität gehört, dass einige Antragsteller zwischenzeitlich bereits verstorben sind. Der BDK äußert die Erwartung, dass in diesen Fällen die Hinterbliebenen bedacht werden können.
Während die Entschädigungsthematik nunmehr auf der Zielgraden zu sein scheint, bleibt festzuhalten, dass persönlich Verantwortliche bis heute weder von der Senatsverwaltung noch von der Behördenleitung benannt worden sind.