Zwei Urteile des BAG zum Urlaub
17.04.2019
1.) Urlaubsanspruch in der Elternzeit?
BAG-Urteil vom 19. März 2019 - Aktenzeichen 9 AZR 362/18
Das Bundesarbeitsgericht urteilte, dass in der Elternzeit nach deutschem Recht Urlaubsansprüche entstehen - diese aber nach § 17 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gekürzt werden können. Will der Arbeitgeber den Urlaub kürzen, muss er dies dem Arbeitnehmer entsprechend mitteilen. Bei Anwendung wird je vollem Monat Elternzeit der Urlaubsanspruch um 1/12 gekürzt. Wird während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet, ist die Kürzung nicht möglich. Das Gericht klärte zudem, dass die deutsche Vorschrift mit dem höherrangigen EU-Recht vereinbar ist.
Fundstellen:
- § 17 BEEG
- BAG: Pressemitteilung 16/19 vom 19. März 2019
- Bezug: EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2018, Az. C-12/17
2.) Kein Urlaubsanspruch für Sonderurlaubsphasen
BAG-Urteil von 19. März 2019, Aktenzeichen 9 AZR 315/17
In Abkehr von der bisherigen BAG-Rechtsprechung urteilte das Bundesarbeitsgericht: "Für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs bleiben Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt."
Fundstelle:
- BAG: Pressemitteilung 15/19 vom 19. März 2019