Warum die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität nicht vernachlässigt werden darf. - Gedanken zum Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität

06.07.2023

Eine Zunahme von über 42 % der Fälle, trotzdem nur ein Anteil von 1,3 % an der (registrierten) Gesamtkriminalität, ein Anstieg um 61 % bei Betrugsdelikten, wie dem Anlagebetrug auf Online-Plattformen (Cybertrading) und dem Messenger-Betrug, weniger Tatverdächtige, eine geringere Schadenssumme, aber immer noch über 2 Milliarden Euro – Das und mehr wurde im neuesten Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität des Bundeskriminalamtes am 05. Juli 2023 veröffentlicht.
Michael Schwarzenberger - Pixabay

Die im Bundeslagebild veröffentlichten Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen, sie zeigen jedoch, dass seit Jahren ein erheblicher (Sozial-)schaden durch Fälle der Wirtschaftskriminalität entsteht. Hinzu kommen laut BKA ein erhebliches Dunkelfeld und nicht registrierte Fälle, die durch Staatsanwaltschaften, Finanzbehörden oder den Zoll bearbeitet werden. Dass die Delikte im Jahr 2022 überhaupt gestiegen sind, lag zudem an einem Großverfahren aus Schleswig-Holstein. Glückwunsch an unser Nachbarbundesland, die solch ein Verfahren adäquat bearbeiten können...

Anders sieht es bei uns im Land aus. Laut dem Bundeslagebild wurden 538 im Jahr 2022 gemeldet, im Vorjahr waren es noch 929. Dies verwundert kaum, ist doch der Stellenwert der Bearbeitung von Wirtschaftskriminalität in M-V ein wesentlich anderer. Seit Jahren wurden viele Dienstposten in den Fachkommissariaten 5 der Kriminalpolizeiinspektionen – Bereich Wirtschaftskriminalität durch Personalwechsel oder Pensionierungen nicht nachbesetzt. Qualifizierungsmaßnahmen sind rar gesät, die Abarbeitung von Fällen, die ein vertieftes Aktenstudium und eine große Ausdauer erfordern, ist wenig attraktiv. Eigentlich ist es noch schlimmer: Fallakten– besonders in den Kriminalkommissariaten - werden zum Großteil nur verwaltet und können aufgrund fehlender personeller und zeitlicher Ressourcen gar nicht tiefgründig bearbeitet werden. Zudem verschwimmen die Grenzen zwischen Wirtschafts- und OK- sowie Cyberkriminalität, so dass die Sachbearbeitung neben Kenntnissen der Betriebswirtschaft auch Kenntnisse im Bereich der Datenanalyse, komplexer Strukturen der OK- und Cyberkriminalität sowie Wissen über die internationale Zusammenarbeit entwickeln muss.

Warum sollte uns die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität viel wichtiger sein?

Laut dem Bundeslagebild führt Wirtschaftskriminalität zu einer Vermögensgefährdung oder einem Vermögensverlust großen Ausmaßes und schädigt eine Vielzahl von Personen oder die Allgemeinheit. Eine Schadenssumme von über 2 Milliarden Euro nur in diesem Lagebild zeigt allein schon, weshalb sich eine intensivere Befassung mit dem Phänomenbereich lohnt. Ach, was könnte man mit 2 Milliarden mehr im Haushalt alles machen? Man könnte durchaus die Behauptung aufstellen, dass die Kosten der Erhöhung des Personalansatzes und der dazugehörigen Technik und Ausbildung durch die Aufklärung von Sachverhalten und im besten Fall der Verhinderung eines noch größeren Schadenseintritts bei weitem aufgewogen werden.

„Sieht man sich die gesellschaftlichen Schäden an, wäre es mehr als sinnvoll, sich der intensiveren Befassung mit Wirtschaftskriminalität endlich anzunehmen. Der BDK fordert seit Jahren endlich mehr Dienstposten in der Sachbearbeitung zur Verfügung zu stellen, geeignete Analysesoftware, das Personal ausreichend zu qualifizieren und vor allem Fachkarrieren ohne Personalverantwortung bis zum Endamt A 13 - wenn nicht gar bis A 14 - auch für Seiteneinsteigerinnen und –einsteiger nach § 16 zuzulassen, um Wirtschaftskriminalität viel effektiver und erfolgreicher bekämpfen zu können.“, so der Landesvorsitzende Eike Bone-Winkel.