Zum künftigen Wegfall der Grenzkontrollen und dem drohenden Verbot einer Schleierfahndung

04.12.2004

Am Rande einer Arbeitstagung des BDK in Slubice/Polen an der auch der Vorsitzende der polnischen Polizeigewerkschaft NSZZP, Hauptmann Antoni Duda und dessen Stellvertreter, Major Tomasz Krzemienski teilnahmen, erklärte der Vorsitzende des BDK VerbandBund, Thomas Mischke:

Nach dem EU-Beitritt der 10 Mittel- und Osteuropäischen Staaten zum 01.05.04 sollen zukünftig die bisher noch durchgeführten Grenzkontrollen in Ostdeutschland wegfallen. Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) sieht zur Kompensation entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vor, wie sie zu den westlichen Nachbarländern schon seit Jahren in Kraft sind. Diese Schengenfahndungsmaßnahmen, zu denen die grenzüberschreitende Observation oder die Nacheile gehören, sind allerdings nur bedingt geeignete Kompensationsmaßnahmen, um   Delikte wie Kfz-Verschiebung, Schleusungskriminalität oder den Btm-Schmuggel zu verhindern.
Ein weiterer essentieller Baustein in der erfolgreichen Arbeit des Bundesgrenzschutzes (BGS) sind Schleierfahndungsmaßnahmen im 30 Km-Bereich an den Grenzen. Allein an der Grenze zu den Niederlanden wurden durch derartige Fahndungsmaßnahmen von den Beamten des BGS in Kleve in diesem Jahr   bisher etwa 40 kg Kokain, 18 kg Heroin, 170.000 Ecstasypillen, 350 kg Marihuana, und 305 kg Haschisch sichergestellt, wurden weit über 4.000 Personen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz beanzeigt.   Daneben wurden von den gleichen Beamten etwa 650 Personen aufgrund einer bestehenden Fahndungsausschreibung festgenommen.

Mit der Einleitung der Ratifizierung der EU - Verfassung durch den Deutschen Bundestag vor einem Monat soll auch die kontrollfreie Reisefreiheit aller in diesem Gebiet aufhältigen Bürger in der EU ermöglicht werden. Eine geplante Europäische Richtlinie sieht hierzu auch vor, dass die sehr erfolgreiche Schleierfahndung als Ausgleichsmaßnahme zur Unterbindung der grenzüberschreitenden Kriminalität fallen soll. Sollte sich die EU mit ihrem Vorhaben durchsetzen, dass derartige Schleierfahndungsmaßnahmen zukünftig im Grenzhinterland nicht mehr durchgeführt werden dürfen, sind gravierende Sicherheitslücken die logische Folge. Der BGS, die zukünftige Bundespolizei, hätte damit seine Daseinsberechtigung als Fahndungspolizei an den bundesdeutschen Außengrenzen verspielt. Eine Bundespolizei ohne geeignete Befugnisse zur Unterbindung der internationalen Kriminalität, kann nicht im Sinne der Bürger sein, so Mischke.

Die ohnehin schon beängstigenden Ausmaße der grenzüberschreitenden Kriminalität würden mit diesem Ansinnen eine neue, bisher nicht da gewesene Dimension erhalten. Aufgriffe, wie die oben skizzierten, gehörten dann mangels Rechtsgrundlage der Vergangenheit an.
Es könne nicht dem Geist von Schengen entsprechen, so Mischke weiter, wenn die gewünschte unkontrollierte Reisefreiheit in schon fast grotesk zu nennender Art und Weise die Sicherheitsbelange Deutschlands zertrümmert. Hier sei entschiedenes Gegenlenken gefordert.  

Um sich diesem brisanten Thema intensiv zu stellen und mögliche Lösungen zu skizzieren, hat der BDK eine Arbeitsgruppe eingerichtet.  

Rückfragen: Thomas Mischke
(0177) 8833996    
Rheinbach, 3.12.2004