Zulage für Tarifbeschäftigte
27.12.2022
Der BDK LV Bayern setzt sich für die Tarifbeschäftigten ein, damit das Sparschwein nicht geschlachtet werden muss.
Wir empfehlen den Antrag auf Zulage gem. §16 Abs 5 TV-L zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten zu stellen und fordern abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt.
Zum Antrag
Zu Fragen bezüglich der Antragstellung schreiben sie eine Email an Frau Helga Reiter.