Zu klein für die Polizei?

08.08.2017

Nicht zum ersten Mal musste in Deutschland ein Gericht darüber entscheiden, ob eine Bewerberin bzw. ein Bewerber über eine bestimmte Mindestgröße verfügen muss, um den Beruf einer Polizistin oder eines Polizisten ergreifen zu können.
Zu klein für die Polizei?

Aktuell hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 2 K 7427/17 entschieden, dass die mittels einer Verwaltungsvorschrift festgelegten Mindestkörperhöhen von 168 cm für Männer und 163 cm für Frauen (in Nordrhein-Westfalen) rechtswidrig sind. Mit diesem Urteil wurde die Auffassung der 161,5 cm großen Klägerin bestätigt, nur aufgrund ihrer unter der festgelegten Norm liegenden Körperhöhe nicht bewerbungsfähig zu sein. Das Gericht führte aus, im Sinne des Grundgesetzes dürften für eine Bewerbung nach dem Prinzip der Bestenauslese nur die Eignung, die Befähigung und die fachliche Leistung über eine Einstellung in die Polizei entscheiden. Mögliche Ausnahmen könne lediglich das Landesparlament gesetzlich regeln - eine Verwaltungsvorschrift reiche hier nicht aus.

Außerdem würden unterschiedliche Körperhöhen den Prinzipien der Bestenauslese und der Gleichberechtigung nicht ausreichend entsprechen, hier müsse der Landtag einen Ausgleich schaffen, um die Grundrechte aller Kandidatinnen und Kandidaten zu wahren.

Als Berufsvertretung aller kriminalpolizeilich Beschäftigten wehren wir uns grundsätzlich gegen die Festlegung von Mindestgrößen. Und das nicht nur wegen rechtlicher Erwägungen. Natürlich verstehen wir die Bedenken aus den Reihen der Verantwortlichen und aus der Schutzpolizei, die möglichst intelligente „Recken“ in den Einsatzzügen der Bereitschaftspolizei oder wehrhafte Kolleginnen und Kollegen im Streifendienst bei der Klärung von Fällen, z. B. bei häuslicher Gewalt, einsetzen wollen. Hier stellt sich allerdings auch die Frage, ob kleinere Polizistinnen und Polizisten diese Einsatzaufgaben nicht genauso oder besser erfüllen können und die Forderung nach Mindestgrößen nicht schon deshalb überholt und falsch sein dürfte. Völlig überflüssig ist eine Mindestgröße in den Reihen der Kriminalpolizei. Fachwissen, Kreativität oder Intelligenz sind unabhängig von den Körpermaßen. Im Gegenteil, eine bestimmte Mindestkörperhöhe würde dazu führen, dass geeignete Bewerberinnen und Bewerber nur wegen dieser willkürlichen Festlegung für den Dienst in der Kripo oder in der gesamten Polizei zugelassen werden, obwohl sie zu den Besten zählen würden.

Liebe Verantwortliche in allen Polizeien, lassen Sie bitte zukünftige Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr zur Auslese vermessen. Überzeugen Sie sich von den Leistungen und Fähigkeiten, Größe bemisst sich nicht nach der Körperhöhe.

Für Rückfragen:

Ronald Buck

ronald.buck (at) bdk.de