Zeitverzögerte Besoldungserhöhung für Beamte gerichtlich bestätigt

03.03.2018

Mehrere Klagen bei verschiedenen niedersächsischen Verwaltungsgerichten mit BDK-Rechtsschutz gegen die zeitlich versetzte Übernahme des Tarifabschlusses vom 09.03.2013 (TV-L) wurden inzwischen entschieden.
Zeitverzögerte Besoldungserhöhung für Beamte gerichtlich bestätigt

Die Klagen gegen die um 5 Monate verzögerte Erhöhung der Bezüge für niedersächsische Beamten um seinerzeit 2,95% im Vergleich zu der Erhöhung der Tabellenentgelte um ebenfalls 2,95% für die Tarifbeschäftigten (zum 01.01.2014) wurden abgewiesen.

Eine verfassungswidrige Abkoppelung der Beamtenbesoldung von der allgemeinen Einkommensentwicklung sei nicht ersichtlich und unterschiedliche Entwicklungen der Entgelte für Beamte und Arbeitnehmer seien durch den unterschiedlichen Status zu rechtfertigen.

Das ist auch der Tenor der Entscheidung des VG Osnabrück, Az.: 3 A 259/17, vom 09.01.2018, eingegangen am 23.02.2018.

Der BDK Niedersachsen akzeptiert die Entscheidungen - stellt aber erneut fest, dass die Landesregierung kein „Fingerspitzengefühl“ hatte. Ein Gefühl der Ungleichbehandlung bleibt und lässt die so oft betonte Wertschätzung auch unserer verbeamteten Kolleginnen und Kollegen vermissen!

Und nun haben wir es von den Gerichten schriftlich: Beamtinnen und Beamte sind Menschen zweiter Klasse - soviel zu „Beamtenprivilegien“.  

 

Der Geschäftsführende Landesvorstand 

 

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