Zahl der überwachten Telefone stieg auch 2013 - berechtigte Kritik von der Landtags-Opposition?

25.03.2015

Es ist wie jedes Jahr. Die statistischen Zahlen steigen an und sofort wird auch Kritik geübt. Und wie jedes Jahr legen wir als Berufsverband der kriminalpolizeilich Beschäftigten dar, dass die Kritik nach unserer Auffassung unberechtigt scheint.
Zahl der überwachten Telefone stieg auch 2013  - berechtigte Kritik von der Landtags-Opposition?

Ermittler zapfen vermehrt Handys an“ titelten die Norddeutschen Neuesten Nachrichten in ihrer Online-Ausgabe vom 23. März 2015. „In MV wurden bei der Verfolgung von Straftätern 652 Anordnungen zur Telefonüberwachung ausgesprochen. Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern zapft verstärkt Handys, Telefone und Computer an. Die Opposition im Landtag findet den Trend bedenklich“.

Egal, ob die Zahl der Telekommunikationsüberwachungen nun steigt oder sinkt, diese verdeckten strafprozessualen Maßnahmen unterliegen strengen gesetzlichen Schranken und dem so genannten Richtervorbehalt. Das heißt, all diese Überwachungsmaßnahmen erfolgen im Rahmen rechtsstaatlichen Handelns. Wie viele oder wenige Überwachungen von der Polizei angeregt, von der Staatsanwaltschaft beantragt und vom Gericht beschlossen werden, hängt von Faktoren wie der Anzahl der Tatverdächtigen, der Zahl der von ihnen genutzten Geräte und Anschlüsse oder der Zahl der verwandten SIM-Karten ab. Diese Bedingungen für den Umfang oder die Dauer einer Telekommunikationsüberwachung sind von den Ermittlungsbehörden kaum zu beeinflussen. Und selbstverständlich benutzen auch Straftäter vermehrt die kommunikativen Möglichkeiten neuer Medien.

Die Strafverfolger können sogar Gegenargumente ins Feld führen. Im Gegensatz zum wohl rasanten allgemeinen Anstieg der Nutzung neuer Medien und technischen Kommunikationsmöglichkeiten steigt die Zahl der Überwachungen von Telekommunikationsanschlüssen nur mäßig an. Was vermutlich eher an den technischen Gegebenheiten und dem stetig zunehmenden Personalmangel in der Landespolizei liegt, aber als Fakt bestehen bleibt. Darüber hinaus kommen Maßnahmen der Telefonüberwachung nur bei so genannten Katalog-Straftaten zur Anwendung und auch hier sind der gesetzlichen Hürden sehr hoch gesteckt.

Aber auch die Ermittler kritisieren, nämlich die latent negativ scheinende Wortwahl bei der öffentlichen Beschreibung gesetzlich eindeutig geregelter strafprozessualer Maßnahmen. Die Polizei „zapft“ keine Telefone oder Computer an, sie regt eine Überwachungsmaßnahme an und setzt die Entscheidung des Gerichtes zuständigkeitshalber um. Die Polizei „hört auch nicht ab“, Telefonate werden aufgezeichnet und überwacht. Es ist für uns wünschenswert, wenn auch die Medien sich bei ihrer Berichterstattung zum Kriminalitätsgeschehen dem juristischen Sprachgebrauch anpassen würden, denn das würde sicherlich beim Leser oder Hörer auch zu einer sachlicheren und von weniger Ängsten geschürten Beurteilung gerade der Polizeiarbeit führen.

Eine vorletzte Frage drängt sich bezüglich der Frage der Vertreter der Bündnis-Grünen im Landtag auf. Was soll eine Statistik über die Anzahl der überwachten Personen eigentlich bringen? Transparenz um ihrer selbst willen? Wem soll eine Auflistung nutzen? Man kann die gesamte Arbeit der Landespolizei statistisch darstellen, wo aber bleibt der effektive Nutzen über eine Information unserer Parlamentarier hinaus? Wir sehen keinen.

Und abschließend zur Tätigkeit der Verfassungsschutzabteilung unseres Ministeriums für Inneres und Sport. Es wird bedauert, dass über die Überwachungsaktionen dieser Kolleginnen und Kollegen keine offene Statistik zur Verfügung steht. Auch hier rufen wir zur sachlichen Verständigung auf. Bei aller Kritik der Vergangenheit, der Verfassungsschutz bleibt ein Geheimdienst bzw. Nachrichtendienst, der nicht öffentlich agiert. Er muss über seine Arbeit vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium Rede und Antwort stehen. Eine größere Öffentlichkeit würde den Verfassungsschutz zum polizeilichen Staatsschutz wandeln und den gibt es in der Landespolizei bereits.

Wir reichen den Kritikern einiger Aspekte der Polizeiarbeit gerne die Hand und erläutern auch weiterhin unsere Sicht auf unsere Tätigkeit.