Wir klagen. Wir demonstrieren. Wir streiken. Jetzt gibt es einen Tarifabschluss. Wir berichten und ziehen Resümee!
14.12.2023
Wenige Tage nach den Aktionen liegt eine Tarifeinigung sowie die Absicht der zeit- und wirkungsgleichen Übernahme im Beamtenbereich vor. Steuerfreie Einmalzahlungen sowie insgesamt zwei Erhöhungen in 2024 und 2025. Dies soll für Tarifbeschäftigte einer durchschnittlichen Erhöhung von über 11 % entsprechen. Die Details können der hier verlinkten Presserklärung des Landes entnommen werden.
Am Nikolaustag den 06.12.2023 vereinten sich die streikenden Tarifbeschäftigten mit demonstrierenden Landesbeamtinnen und -beamten sowie Pensionären. Auch der BDK SH unterstrich damit die Forderungen:
- Einen angemessenen Tarifabschluss zum Ausgleich der Inflation. Das Wohngeld in die Bezahlung mit einzupreisen ist keine angemessene Bezahlung!
- Die Gehaltsschere zwischen Bund und Kommunen auf der einen und den Ländern auf der anderen Seite darf nicht größer werden.
- Ein Abwandern von Fachkräften in die kommunale Verwaltung und die Bundesbehörden muss verhindert werden.
- Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf den Beamtenbereich.
- Keine weitere Vergrößerung der Lücke zur amtsangemessenen Alimentation!
Es war eine tolle Veranstaltung für die wir uns bei den Organisatoren ausdrücklich bedanken!
Bei der Abschlussveranstaltung vor dem Landeshaus klang Ministerin Frau Sütterlin-Waack, die in Vertretung der erkrankten Finanzministerin Frau Heinold erschienen war, noch sehr zurückhaltend. Der Tarifabschluss müsse „gut“ werden, könne jedoch lediglich unter Betrachtung der angespannten Haushaltslage erfolgen. Weiterhin bekräftigte die Ministerin eine wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für den Beamtenbereich. Doch die Einschränkung erreichte uns noch im gleichen Atemzug: Eine Umsetzung werde voraussichtlich nicht zeitgleich erfolgen. Wie bitte?! Die Anzeichen mehren sich, dass die Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein verfassungswidrig sein könnte und nun sollte eine dringend notwendige Erhöhung erst verzögert erfolgen?
Hier war offenbar Feinsemantik gefragt. Es kam erfreulicher Weise anders.
Grundsätzlich ist das erzielte Ergebnis zu begrüßen. Allerdings gibt es auch kritische Punkte, da die steuer- und abgabenfreien Zahlungen dauerhaft keine Rentenwirksamkeit für Tarifbeschäftigte entfalten werden, die Erhöhung von 200,- EUR als Sockelbetrag für alle Besoldungsstufen eine „Stauchung“ darstellt, die im Beamtenbereich dem Abstandsgebot zuwiderläuft und eine „verfassungsgemäße Alimentation“ mit einem „Sonderbetrag“ von 250 EUR je Kind für 2023 aus unserer Bewertung nicht erreicht werden kann. Da standen schon vor dieser Gehaltsrunde 400 EUR im Raum – pro Monat.
Wir bleiben daher bei unserer Empfehlung – entsprechend unserer Handlungsanleitung – für das Jahr 2023 einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation zu stellen.
Der Landesvorstand
#amtsangemessene_Alimentation_ab_2022