Wir für euch - Der BDK bei der Anhörung zur Besoldungsanpassung
11.04.2024
Neben uns waren der Richterbund, die GdP, die GEW, der DGB, der DBB und Frau Prof. Dr. Färber von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer als Sachverständige geladen. Bereits vor der Anhörung hat der Landesvorstand eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen an den Finanzausschuss übersandt, die wir am Ende des Artikels gerne verlinken.
In gut zwei Stunden wurden die Gesetzesentwürfe mit den Mitgliedern des Finanzausschusses diskutiert. „Durch die Bank“ waren sich alle Sachverständigen einig, dass die nun vorgesehene Erhöhung das absolute Minimum darstellt und lediglich das umsetzt, was das BVerfG in der Vergangenheit als verfassungskonform vorgegeben hat. Allerdings hatten zur Frage der Verfassungskonformität sowohl der Richterbund als auch Frau Prof. D. Färber erhebliche und nachvollziehbare Zweifel anzumerken. Zudem darf nicht vernachlässigt werden, das Mecklenburg-Vorpommern Spitzenreiter im Vergleich der Bundesländer nach dem Verbraucherpreisindex mit einem Indexwert von 118,1 ist.
Sicher haben wir in M-V geringere Lebenshaltungskosten im Vergleich zu anderen Ballungsräumen, allerdings, so Frau Prof. Färber, zeigen Vergleiche, dass der öffentliche Dienst im Vergleich zur privaten Wirtschaft bis zu 15 % mehr Reallohnverlust in den vergangenen Jahren hinnehmen musste. Außerdem, so Frau Prof. Färber, zeigen Untersuchungen, dass auch im Niedriglohnland M-V in der freien Wirtschaft bei Betrachtung der oberen Besoldungsgruppen dort mehr Geld zu verdienen ist.
"Wir befinden uns in einer nie da gewesenen Konkurrenzsituation um die besten Köpfe und stehen zumindest beim Vergleich mit anderen Ländern und Bundesbehörden beim Thema Besoldung mehr als schlecht da. Dies hat unweigerlich zur Folge, dass einige dieser Köpfe für die Landespolizei nicht zu gewinnen sind.", so der Landesvorsitzende Eike Bone-Winkel.
Eine spannende Diskussion ging nach mehr als zwei Stunden mit einer Fragerunde der Mitglieder des Ausschusses zu Ende, bei der sich das ein oder andere Argument, warum die vorgelegten Entwürfe mangelhaft und zu kurz gedacht sind, auch für uns neu erschlossen hat.
Der geschäftsführende Landesvorstand
Anlage
2024-04-04 Stellungnahme des BDK M-V zur Besoldungsanpassung