Wie weiter, Frau Kuder?
07.11.2014
Damit kann als sicher gelten, dass sich der Landtag erneut mit dieser stets kritisch gesehenen Reform befassen muss. Sobald die Landeswahlleiterin die Unterschriftensammlung geprüft hat, soll sie der Landtagspräsidentin übergeben werden. Es wäre das erste erfolgreiche Volksbegehren in der 25jährigen Geschichte unseres Bundeslandes.
Auch wenn sich der BDK zu diesem Thema schon mehrfach positioniert hat wollen wir nicht aufhören, weiter für eine Rücknahme der jetzigen Gerichtsreform einzutreten. Zum einen stehen wir dafür ein, den anzuerkennenden Reformwillen unserer Landesregierung sachlich zu begleiten, zum anderen ist im Zusammenhang mit diesem Volksbegehren nach unserer Auffassung ein doch recht seltsames Demokratieverständnis bei den handelnden Politikern festzustellen.
Obwohl bereits vor Monaten abzusehen war, dass dieses Begehren vermutlich erfolgreich sein wird, haben weder Frau Kuder als Justizministerin, noch die Landesregierung oder der Landtag mit Ausnahme der Opposition einen Stopp oder gar ein Überdenken dieser Reform offenbar auch nur erwogen. Aus unserer Sicht stellt das eine klare Verletzung der geltenden demokratischen Spielregeln dar und das auch noch anlässlich der „Silberhochzeit“ des demokratischen Umbruchs im Osten Deutschlands.
Frau Kuder betonte wieder, dass größere Standorte eine bessere Qualität bieten würden, was auch Experten so sehen würden. Leider bleibt die Ministerin den zweifelsfreien Beweis für ihre Behauptungen schuldig. Der bis jetzt gezeigte Bürgerwille sieht das jedenfalls anders. Und die Experten, sprich die betroffenen Richter, Rechtsanwälte oder Staatsanwälte, sind ebenfalls gegen die Reform in der gezeigten Ausprägung und das mit nachvollziehbaren und begründeten Argumenten. Frau Kuder scheint eher Finanzexperten in Spiel zu bringen, wovor wir nur warnen können. Reformen dürfen nicht vom Rotstift diktiert werden, sie müssen ausschließlich nach fachlichen und sachlichen Aspekten erfolgen, lediglich unter Beachtung eines zur Sparsamkeit auffordernden Haushaltes.
Wir nehmen nicht an, dass die Politik ihre Einstellung zur Reform ändert. Folglich wird es zum Volksentscheid kommen, dessen Ausgang zumindest sehr offen ist. Frau Kuder täte gut daran, von sich aus die Reformpläne zu überdenken und mit den tatsächlichen Fachleuten neu zu verhandeln. Denn selbst ein scheiternder Volksentscheid wurde der Reputation unserer Justizministerin, aber auch der Gerichtsreform selber großen Schaden zufügen, was noch zu vermeiden wäre.
Der BDK wird zum Thema weiter berichten.