Wie sinnvoll sind welche monatlichen Kriminalstatistiken?
13.09.2016
In ausgewählten Deliktsbereichen sollen die Kreispolizeibehörden die ihnen bekannt gewordenen Fälle nebst der dazugehörigen Aufklärungsquote veröffentlichen. Damit könne sich jeder interessierte Bürger über die Kriminalitätsentwicklung in seinem Wohnumfeld informieren, außerdem solle eine Versachlichung der Debatte erfolgen. Diese Ansprüche könne die jährliche Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) so nicht erfüllen, da sie jeweils im Frühjahr für das vorangegangene Jahr erstellt wird. Minister Jäger will dem Bürger in NRW die Möglichkeit bieten, Trends in einzelnen Phänomenbereichen der Kriminalität nachzuvollziehen, um das subjektive Sicherheitsgefühl der tatsächlichen Lage anzupassen.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter plädiert seit Jahren und Jahrzehnten für eine verständlichere und nachvollziehbare Darstellung der Kriminalitätslage, jedenfalls soweit es das Hellfeld der Kriminalität – die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten – betrifft. Grundsätzlich sind in diesem Zusammenhang auch regelmäßige unterjährige statistische Darstellungen zu unterstützen, weil sie dem Bedarf der Öffentlichkeit nach aktueller und transparenter Information folgen. Es ist aber sehr fraglich, ob die Polizeiliche Kriminalstatistik das richtige Instrument ist, die Kriminalität auf Monatsebene abzubilden. Wir sagen nein, weil die PKS eine Ausgangsstatistik ist, bei der die Fälle erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen aufgenommen werden. Aus diesem Grunde fließen vielfach wichtige Ermittlungsverfahren, die eine längere Bearbeitungszeit benötigen, erst mit zeitlichem Verzug in die PKS. Aktuelle Trends können somit von der PKS kaum richtig abgebildet werden. Was ist also die Lösung? Die Länder können über ihre Vorgangsbearbeitungssysteme eingangsstatistische Daten generieren, die für die Darstellung kurzfristiger Trends besser geeignet scheinen. Ein Nachteil der polizeilichen Eingangsstatistiken ist die Tatsache, dass die technischen Möglichkeiten der Länder unterschiedlich sind und es keine einheitlichen Standards bzw. Zählregeln gibt, wie es z.B. bei der PKS der Fall ist.
Die Veröffentlichung von Zahlen reicht allein nicht immer aus. Oftmals bedürfen die Zahlen einer Erklärung. Das ist besonders dann der Fall, wenn sehr starke Entwicklungen stattfinden. Vor allem bei Kontrolldelikten und bei Straftaten mit einem hohen Dunkelfeld ist eine Interpretation der Zahlen in der Regel erforderlich. Die jüngste Dunkelfeldstudie aus Mecklenburg-Vorpommern zeigt deutlich auf, welchen Einfluss auch das Anzeigeverhalten auf die polizeilichen Statistiken haben kann.
Als Fazit ist feststellen, dass eine Monatsstatistik nicht der Weisheit letzter Schluss sein muss. Die unterjährige Nutzung der PKS sollte angesichts der dargestellten Probleme maximal auf Vierteljahresstatistiken zugelassen und immer mit einer kurzen Bewertung der Zahlen verknüpft werden.
Der Weg, den Nordrhein-Westfalen mit der monatlichen Veröffentlichung von PKS-Zahlen beschreitet, ist fachlich nicht unproblematisch. Die bessere, aktuellere und bürgerfreundlichere Beschreibung der Kriminalität ist ein wichtiges und in Arbeit befindliches Vorhaben des BDK in ganz Deutschland und lässt sich kurzfristig leider nicht umsetzen.
Ronald Buck und Ralf Montag