Widersprüche zur amtsangemessenen Alimentation

08.07.2022

Klage lohnt sich nur für wenige
Arek Socha - Pixabay

Im Jahr 2020 legten viele unserer Mitglieder Widerspruch gegen die Berechnung ihrer Besoldung ein, weil diese nicht den durch das Bundesverfassungsgericht aufgestellten Parametern entsprach.


In der Zwischenzeit hat der Freistaat Thüringen verschiedene Maßnahmen um- gesetzt, um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gerecht zu werden. Die kinderbezogenen Anteile des Familienzuschlages wurden deutlich angehoben. Dies führte für alle betroffenen Beamte im letzten Jahr zu zum Teil erheblichen Nachzahlungen.

Die in den letzten Tagen eingegangen abschlägigen Widerspruchsbescheide haben wir mit unserem Vertragsanwalt in Jena intensiv erörtert. Aus seiner Sicht hat der Freistaat im Großen und Ganzem dem Urteil des BVG entsprochen und die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Für eine neuerliche Klage sieht er die Erfolgsaussichten im Allgemeinen sehr gering und langwierig. Eine individuelle Betrachtung des Einzelfalls bei Beamten bis zur Besoldungsgruppe A9 mD, ab drei Kindern und für das Jahr 2019, könnte sich aber durchaus lohnen.


Hierfür ist der Rechtsschutzantrag zusammen mit einer kurzen Sachverhaltsschilderung und Begründung an den Rechtsschutzbeauftrag- ten des LV Thüringen joerg.scheibe@bdk.de zu übersenden. Es besteht freie Rechtsanwaltswahl – jedoch empfehlen wir unseren Fachanwalt, da dieser mit dem Sachverhalt vertraut ist:
Kanzlei MOR, RA Sven Müller, Saalbahnhofstr. 24, 07743 Jena, Tel. 03641-22620