Widersprüche gegen die Alimentierung bei kinderreichen Familien
14.03.2018
Zwischenzeitlich hat das Finanzministerium BW dem DBB ein Schreiben zugestellt, nachdem die eingereichten Anträge und Widersprüche in Zusammenhang mit den kinderbezogenen Familienzuschlägen ab dem dritten Kind bis zum Ausgang der Musterverfahren ruhend gestellt werden. Auf die Einrede der Verjährung wird ebenfalls verzichtet - es sei denn, dass bereits bei der Geltendmachung Ansprüche verjährt oder verwirkt waren.
Das ist ein positives Signal. Das LBV BW wird die entsprechenden Eingaben unter diesen Maßgaben gegenüber den Betroffenen, die tätig geworden sind, bestätigen.
Das Schreiben wurde auch dem BDK Baden-Württemberg zugeleitet und kann bei Bedarf gerne übersandt werden. Bitte wendet euch/wenden Sie sich im Bedarfsfall an die Landesgeschäftsstelle unter lv.bw@bdk.de