Besoldung: Widerspruch jetzt!
23.11.2023
Die immer noch unveränderte Information auf der Webseite: 1)
„… Besoldung ab dem Jahr 2023 rechtssicher ausgestaltet. …
Widersprüche sind daher ab dem Haushaltsjahr 2023 wieder jährlich neu einzulegen und unter Bezugnahme auf die gesetzliche Neuregelung zu begründen.“
Mit dieser Thematik hatten wir uns umgehend befasst und weitere Informationen zugesagt. 2) Leider ist es bisher nicht gelungen, zu erhobenen Widersprüchen vom NLBV ein Einverständnis zum Ruhen des Verfahrens und zum Verzicht auf Einrede der Verjährung zu erlangen. Nicht einmal Eingangsbestätigungen sind bekannt!
Die vom NLBV verlangte Begründung „unter Bezugnahme auf die gesetzliche Neuregelung“ ist auch abhängig von noch ausstehenden, kurzfristig zu erwartenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, insbesondere auch weiterhin zum Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau – gilt auch für Versorgungsbezüge.
Der BDK LV Niedersachsen fordert seine Mitglieder dazu auf,
die eigene Gehaltsmitteilung zu prüfen und ggf. Widerspruch einzulegen!
Unbedingt auf Eingangsbestätigung bestehen und ggf. per Einschreiben oder Fax mit Quittung daran erinnern – es gilt die Frist 31.12.2023!
Musterschreiben liegen den Vorstandsmitgliedern vor und können dort bzw. bei der Landesgeschäftsstelle angefordert werden.
Der Geschäftsführende Landesvorstand
1) https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/wegfall-der-dauerwirkung-von-widerspruchen-gegen-die-angemessenheit-der-alimentation-225714.html
2) https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/besoldung-wegfall-der-dauerwirkung-von-widerspruechen