Widerspruch gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes nicht erfolgversprechend
17.12.2012
Damit wird es in dieser Angelegenheit keine höchstrichterliche Entscheidung geben. Der Finanzminister hat also keine rechtlich erstrittene Handlungsverpflichtung!
Wichtig ist es aber festzustellen, dass beim BVerfG noch Entscheidungen ausstehen, die sich mit der amtsangemessenen Bezahlung beschäftigen. Diese Entscheidungen beinhalten u.a. auch die Frage der Sonderzahlungen. Diesbezüglich scheint das BVerfG reichlich Zeit mit einer Entscheidungsfindung zu haben. Im Ergebnis bedeutet dies, dass wir wieder mal gezwungen sind in Ruhe abzuwarten bis die Grundsatzentscheidungen gefallen sind.
In diesem Zusammenhang sei auf unsere bisherigen Veröffentlichungen zum Thema "Amtsangemessene Besoldung" verwiesen, auf die im Anschluss verwiesen werden.