Widerspruch gegen die Besoldung in Rheinland-Pfalz?

22.12.2022

Aktuell wird in mehreren Bundesländern eine Diskussion zur Amtsangemessenheit der Besoldung geführt. Da die Besoldung der BeamtInnen Ländersache ist, muss auch stets die Alimentation bezogen auf das jeweilige Land betrachtet werden.
Harry Strauss auf Pixabay

Ob die aktuelle rheinland-pfälzische Besoldung und Versorgung verfassungsgemäß ist oder nicht, lässt sich nicht so einfach beantworten, da bei der Betrachtung sehr viele Aspekte berücksichtigt werden müssen.
Die aktuelle und auch für die Zukunft prognostizierte hohe Inflation in Deutschland und die verhältnismäßig niedrig ausgefallene Besoldungserhöhung von 2,8 % zum Dezember 2022, könnten jedoch möglicherweise zu einer Unangemessenheit führen.

Der BDK vermag auch nach intensiver Prüfung keine Bewertung abzugeben, ob ein Widerspruch erfolgreich sein wird oder nicht.

Das Einlegen eines Widerspruchs ist eine individuelle Entscheidung einer jeden Beamtin bzw. eines jeden Beamten, die aber auch keinesfalls schädliche Auswirkungen entfaltet. Hingegen könnten bei einer fristgerechten Einlegung eines Widerspruchs (bis spätestens 31.12.2022) die Rechte des Betroffenen gewahrt bleiben.
Einen auf die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten angepassten Widerspruchstext haben wir nachfolgend zum Download hinterlegt:

Für Beamte 

Für Tarifbeschäftigte