Widerspruch gegen die aktuelle Besoldung des Jahres 2018
02.09.2018
Wie bereits im vergangenen Jahr haben wir auch für 2018 ein Musterdokument
für den Widerspruch vorbereitet. Ihr könnt es bei euren Kreisvorsitzenden oder
per E-Mail unter vorstand.brandenburg@bdk.de
abfordern und ausgefüllt an die ZBB übersenden.
Kollegen, die in 2018 in Pension gegangen sind, können sich unter gerhard.schulz@bdk.de
an unseren Pensionärsvertreter wenden.
Soweit uns bekannt ist, stellt die Zentrale Bezügestelle derzeit keine
Eingangsbestätigungen aus, weshalb wir euch folgende Empfehlung für das
Einlegen eures Widerspruchs geben möchten: Kopiert euch euer
Widerspruchsschreiben und sendet das Original per Einschreiben mit Rückschein
an die ZBB. Der Rückschein muss von einem Mitarbeiter der ZBB unterschrieben werden,
womit ihr einen rechtsverbindlichen Zustellnachweis erhaltet. Dies ist
zumindest solange die ZBB keine schriftlichen Eingangsbestätigungen ausstellt
eine gangbare Lösung.
Wir bleiben an diesem Thema dran und setzen uns auch
weiter dafür ein, dass Anpassungen für alle Betroffenen umgesetzt werden, auch
wenn diese keinen Widerspruch eingelegt haben – denn rechtswidrige Besoldung
muss durch denjenigen korrigiert werden, der besoldet und vor allem darf das
nicht erst nach Aufforderung geschehen.
Hier seid Ihr im Rechtsschutz des BDK gut aufgehoben.