Widerspruch gegen die aktuelle Besoldung des Jahres 2018

02.09.2018

Auch in diesem Jahr stehen wir wieder vor der Frage, ob unsere Besoldung amtsangemessen erfolgt. Noch immer gibt es zu diesem Thema keine gerichtliche Entscheidung, weshalb wir euch empfehlen möchten, auch für 2018 einen entsprechenden Widerspruch bei der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg in Cottbus einzulegen, um so eure möglichen Ansprüche zu sichern.
Widerspruch gegen die aktuelle Besoldung des Jahres 2018

Wie bereits im vergangenen Jahr haben wir auch für 2018 ein Musterdokument für den Widerspruch vorbereitet. Ihr könnt es bei euren Kreisvorsitzenden oder per E-Mail unter vorstand.brandenburg@bdk.de abfordern und ausgefüllt an die ZBB übersenden.
Kollegen, die in 2018 in Pension gegangen sind, können sich unter gerhard.schulz@bdk.de an unseren Pensionärsvertreter wenden. 

Soweit uns bekannt ist, stellt die Zentrale Bezügestelle derzeit keine Eingangsbestätigungen aus, weshalb wir euch folgende Empfehlung für das Einlegen eures Widerspruchs geben möchten: Kopiert euch euer Widerspruchsschreiben und sendet das Original per Einschreiben mit Rückschein an die ZBB. Der Rückschein muss von einem Mitarbeiter der ZBB unterschrieben werden, womit ihr einen rechtsverbindlichen Zustellnachweis erhaltet. Dies ist zumindest solange die ZBB keine schriftlichen Eingangsbestätigungen ausstellt eine gangbare Lösung.

Wir bleiben an diesem Thema dran und setzen uns auch weiter dafür ein, dass Anpassungen für alle Betroffenen umgesetzt werden, auch wenn diese keinen Widerspruch eingelegt haben – denn rechtswidrige Besoldung muss durch denjenigen korrigiert werden, der besoldet und vor allem darf das nicht erst nach Aufforderung geschehen.
Hier seid Ihr im Rechtsschutz des BDK gut aufgehoben.