Wertschätzung in Corona-Zeiten für die Polizei auch in Niedersachsen?

26.08.2020

Dem Landtag Nordrhein-Westfalen liegt der Antrag vor, den mit Auswertung und Analyse von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und Kinderpornografie befassten Beschäftigten eine monatliche Erschwerniszulage zu zahlen - wie vom BDK-Landesverband NRW gefordert.
Wertschätzung in Corona-Zeiten für die Polizei auch in Niedersachsen?

Hannover, 26.08.2020

Aus einem Beschlussantrag der Landtagsfraktionen von CDU und FDP mit umfassender Begründung, nachzulesen in einer Info des BDK NRW 1):

Beschlussantrag

Der Landtag stellt fest:

1. In den Behörden unseres Landes arbeiten Ermittlerinnen und Ermittler mit großem Einsatz und teils unter extremer psychischer Belastung, um Kindesmissbrauch sowie die Herstellung und Verbreitung von kinderpornographischen Material zu verfolgen und zu bestrafen.

2. Die Landesregierung wie auch das Ministerium des Innern nehmen ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren Bediensteten außerordentlich ernst und haben notwendige und zielführende Betreuungsangebote für die im Bereich des Kindesmissbrauchs tätigen Bediensteten installiert.

Der Landtag beauftragt die Landesregierung, eine Erschwerniszulage in Höhe von 300 Euro pro Monat für alle Beamten der Polizei NRW vorzusehen, die in der Sachbearbeitung im Bereich Kindesmissbrauch und Kinderpornografie tätig sind und tatsächlich mit den Belastungen der täglichen Auswerte- und Analysearbeit konfrontiert sind.
Die Landesregierung wird ferner beauftragt, die für die übertarifliche Zahlung dieser Zulage an Tarifbeschäftigte notwendige Zustimmung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder zu beantragen.

Die Landesregierung in NRW, bestehend aus CDU und FDP, hat mit dieser Entscheidung ein Zeichen der Wertschätzung gesetzt. Wir erwarten das gleiche Zeichen für unsere Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen, die in der Sachbearbeitung im Bereich Kindesmissbrauch und Kinderpornografie tätig sind, und fordern die niedersächsische Landesregierung auf, eine gleichlautende Regelung umzusetzen.

Der Hinweis auf knappe Landeskassen in Corona-Zeiten ist hier fehl am Platz. NRW ist gleichermaßen von der Corona-Pandemie betroffen und hat ähnliche finanzielle Haushaltsprobleme.

Diese Probleme scheinen die NRW-Landesregierung jedoch nicht daran zu hindern, auch in finanziell schweren Zeiten an die Polizei, den Garanten für Sicherheit und Ordnung, zu denken.

Dieser Gedankengang dürfte doch wohl auch der niedersächsischen Landesregierung nicht schwerfallen - oder?


Der Geschäftsführende Landesvorstand

 

PDF

1) https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/cdu-und-fdp-setzen-bdk-forderung-nach-zulagen-fuer-kipo-sachbearbeiter-um