Werteposition des Bund Deutscher Kriminalbeamter e. V. aus dem Jahr 2019
17.03.2021
17.03.2021
Im letzten Jahr 2020 haben uns neben Corona auch andere wichtige Themen beschäftigt. Die Presse berichtet aktuell [1], dass der Prozess wegen des gewaltsamen Todes von George Floyd in den USA durch Polizeigewalt Ende März 2021 beginnen soll. Die Anklage umfasst nun auch den Tatvorwurf „Mord dritten Grades“, nach US-amerikanischen Recht. Nicht zuletzt das Ereignis um den Tod von George Floyd, lösten weltweit und in Deutschland Demonstrationen und Proteste gegen Polizeigewalt aus. Im Juni 2020 kam es in Stuttgart zu bisher ungeahnten Ausschreitungen in der Innenstadt. Hierbei kam es auch zu Gewalt gegen Polizei, auch diese Bilder haben wir noch vor Augen. Ein Baustein, der zu diesem Ereignis geführt hat, waren aus unserer Sicht auch Äußerungen der Politik. Ein weiteres wichtiges Thema sind und waren Vorkommnisse rund um rechtsextreme und rassistische Chatgruppen bei den Sicherheitsbehörden, darunter auch bei der Polizei. Auf diese wichtigen Themen 2020 wollen wir inhaltlich an dieser Stelle gar nicht weiter eingehen, wir haben sie in Mitgliederschreiben, unserer Fachzeitschrift Der Kriminalist aufgegriffen und in Veröffentlichungen auf der Homepage dazu Stellung genommen.
Das Innenministerium hat Ende 2020 die Koordinierungsstelle Werte eingerichtet und zahlreiche Schritte stehen unmittelbar bevor. Die genannten Themenkomplexe oder Folgen sind ein Teil der Befassung der KOSt Werte. In der aktuellen Ausgabe der BDK-Fachzeitschrift „Der Kriminalist“ 03/2021 haben wir über unsere aktive Teilnahme an der Arbeitstagung „Wertekultur in der Polizei“ Mitte Januar 2021 berichtet. Nach wie vor werden wir intensiv durch die KOSt beteiligt, dafür an dieser Stelle herzlichen Dank.
Die jüngste Ankündigung des Verfassungsschutzes, die gesamte AfD unter Beobachtung zu stellen, hat das Thema Umgang mit der AfD als Thema für 2021 nochmals neu angefacht. Hier scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen zu sein, wir sind sehr gespannt, wie es hier weiter gehen wird.
Dazu BDK-Landesvorsitzender Steffen Mayer: „Allerspätestens bei der Beobachtung einer Partei oder auch einer Organisation wie beispielsweise jüngst ‚Querdenken 711‘ in Baden-Württemberg durch den Verfassungsschutz muss allen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst klar sein, dass Grenzen zweifelsfrei überschritten sind und dies nicht folgenlos bleiben kann. Eine Mitgliedschaft oder gar ein Engagement in solchen Parteien oder Organisationen schließt sich – wie gesagt spätestens dann – nach meiner Ansicht ganz klar aus. Aber auch schon davor muss man sich als Beamter oder als Tarifbeschäftigter im Öffentlichen Dienst intensiv Gedanken darüber machen, in welcher Organisation, in welchem Verein oder in welcher Partei man aktiv ist oder wen man unterstützt.“
Werteposition des Bund Deutscher Kriminalbeamter e. V.
Der Umgang mit Organisationen und Parteien, die jenseits der freiheitlich demokratischen Grundordnung agieren oder Wertegrenzen überschreiten, war sowohl im BDK-Bundesverband als auch im BDK-Landesverband Baden-Württemberg in den zurückliegenden Jahren bereits Thema.
Der Bundesvorstand hat für den Bund Deutscher Kriminalbeamter e. V. im Jahr 2019, also noch vor den intensiven Diskussionen zu den oben genannten Themen und dem Thema Beobachtung der AfD auf Bundesebene im Rahmen des Bundesvorstands diskutiert und einstimmig den nachfolgenden Beschluss gefasst:
Werteposition des Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V.
Gemäß Bundesvorstandbeschluss vom 20.09.2019
Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Sicherheitsbehörden ist für den demokratischen Rechtsstaat von essentieller Bedeutung. Strategisches Ziel extremistischer Organisationen ist es jedoch, dieses Vertrauen zu erschüttern und die Bevölkerung zu polarisieren. Die zunehmende Polarisierung korreliert mit einem Anstieg politisch motivierter Kriminalität.
Der BDK bekennt sich seit jeher zu folgenden Werten:
- Respekt gegenüber der Würde jedes Menschen
- Chancengleichheit und Vielfalt
- Aktives Eintreten gegen jegliche Form von Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und Ausgrenzung
- Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von ihrem Alter oder Geschlecht, ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexuellen Orientierung
Der BDK lässt sich von keiner Partei oder Bewegung instrumentalisieren, die gegen die oben genannten Werte agiert. Ein erkennbares Engagement in einer solchen Partei oder Bewegung ist unvereinbar mit einer Funktion im BDK.
Nochmals Steffen Mayer: „Es sollte an dieser Stelle nicht verwundern, dass wir im Landesverband Baden-Württemberg unsere politische und gewerkschaftliche Arbeit seit jeher auf diesem verbindlichen Werte-Fundament aufgebaut haben, denn es sollte selbstverständlich sein. Ich denke, das lässt sich auch in unserer täglichen Arbeit erkennen. Aber manchmal ist es notwendig und sinnvoll Selbstverständlichkeiten aufzuschreiben oder darüber zu sprechen."
Interner Link:
- Der Kriminalist, Ausgabe 03/2021 - Onlinefassung (Anmeldung erforderlich).
Externe Links:
- [1] Zeit Online, 11.03.2021: „Polizeigewalt in den USA – Anklage im George-Floyd-Prozess ausgeweitet“