Weiteres Urteil zur Beamtenbesoldung
02.07.2014
Aufgrund einer Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof in NRW, initiiert durch den BDK Landesverband NRW, wurden Aussagen zur Beamtenbesoldung getroffen, die sich manch ein Politiker, auch gerade in Rheinland-Pfalz, aufmerksam durchlesen sollte – passt es doch in das aktuelle Klageverfahren gegen die 1 % - Regelung in Rheinland-Pfalz.
Auszüge aus den Leitsätzen:
- Nach dem Alimentationsprinzip muss der Gesetzgeber die Bezüge der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger anhand einer Gegenüberstellung mit bestimmten Vergleichsgruppen innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes festsetzen (Rn. 63 ff.).
- Der Gesetzgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die Bezüge der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger an eine positive Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen (RN 70 ff). Zwar sei der Gesetzgeber auch befugt, die Haushaltslage und die Vorwirkungen der «Schuldenbremse» bei der Festsetzung der Bezüge zu berücksichtigen. Dies entbinde ihn jedoch nicht von der Beachtung des Alimentationsprinzips.
Die Aussagen in diesem Urteil gehen in die gleiche Richtung wie die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom Feb. 2014 (wir berichteten). Dem Tenor der Obergerichte nach kann es nicht sein, dass die Beamtenbesoldung von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt wird.
http://www.vgh.nrw.de/entscheidungen/140701_21-13.pdf
Der Landesvorstand