Weg für weitere Entschädigungszahlungen in Sachen Schießstandaffäre bereitet

30.01.2023

Senatsverwaltung verständigt sich mit GdP, DPolG und BDK, den Mitgliedern der Sichtungungskommission sowie B.I.S.S. e.V. auf entsprechende Eckpunkte
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„Gefahr auf Schießständen jahrelang vertuscht?“ lautete die Überschrift einer BDK-Info aus dem Jahr 2015. Es ist maßgeblich dem ehemaligen BDK-Landesvorsitzenden Michael Böhl zu verdanken, der damals als einer von wenigen die Betroffenen ernst nahm, dass die Schießstandaffäre aufgedeckt wurde.

Seitdem ist viel passiert. Leider insbesondere bei den Betroffenen der Affäre. Viele sind schwerkrank, einige bereits verstorben. Ihnen und den Angehörigen galt und gilt unser Bemühen.

Zur Festlegung von Entschädigungszahlungen setzte der damalige Senat im Jahr 2018 zunächst eine Bewertungskommission ein. Die Ergebnisse dieser Kommission führten jedoch zu einer großen Zahl von Beschwerden. Viele Betroffene fühlten sich erneut nicht ernst genommen. Im Oktober 2020 verständigten sich daraufhin in einem gemeinsamen Vorgehen GdP, DPolG und BDK mit dem damaligen Innensenator Geisel auf die Einrichtung einer ehrenamtlich arbeitenden Sichtungskommission, in welche durch die genannten Gewerkschaften/Berufsvertretung Bernd Manthey (Inspekteur der Bereitschaftspolizei a.D.), Ralf Heilmann (Leitender Kriminaldirektor a.D.), Petra Klein (Rechtsanwältin und Kriminaldirektorin a.D.) und Michael Böhl entsandt wurden.

Der Abschlussbericht der Sichtungskommission vom 20. April 2022 zeigte dann zahlreiche Beanstandungen auf und bildete zugleich die Grundlage für die weiteren, gemeinsamen Verhandlungen mit der Senatsverwaltung.

Diese Verhandlungen verliefen teilweise zäh. Es war jedoch im Interesse der Betroffenen richtig, weiter zu verhandeln, auch, als Staatssekretär Akmann laut Protokoll bereits am 14. November 2022 im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung mitteilte, „man [sei] sich mit GdP und DPolG über weitere Zahlungen einig“. Der BDK mag nicht immer der bequemste Verhandlungspartner sein, der nun wieder gemeinsam erzielte Kompromiss, der auch die Zustimmung der Betroffenenvertretung B.I.S.S. e.V. gefunden hat, spricht jedoch für sich.

Der zeitliche Druck der bevorstehenden Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus war für die jetzige Einigung sicherlich nicht hinderlich, was dem Ergebnis aber keinen Abbruch tut.

Hier der Wortlaut der durch die Pressestelle der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport am 30.01.2023 herausgegebenen Mitteilung.

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