Weder „Schnüffelstaat“ noch „Sammelwut“ – BDK klärt auf
02.06.2016
Stein des Anstoßes für die geübte Kritik waren die Zahlen der gespeicherten Daten im Elektronischen Vorgangsassistenten der Landespolizei und anderen polizeilichen Landes- oder Bundesdatenbanken, die von unter 100 bis zu etwa 10.000.000 reichen und die von der Landesregierung offen gelegt worden sind. Einige Oppositionspolitiker sehen darin offenbar ein „Bunkern“, eine „gewissenhafte Speicherung“ oder eine „Archivierung“ von Daten, die alle möglichen Rechtsverletzungen – von der Ordnungswidrigkeit bis zum Mord – beinhalten und sowohl Täter als auch Opfer oder unbescholtene Bürger betreffen.
Die Spitze der Vorwürfe gegen die Ermittler stellt unseres Erachtens die Äußerung: „Wir wollen keinen Schnüffelstaat, der aus Misstrauen alles sammelt, sondern eine effiziente Strafverfolgung“ dar. Auch die Zweifel, dass wir als Strafverfolger „überhaupt in der Lage sind, den riesigen Datenbestand noch zu bewältigen“ verführt uns nicht gerade zum Freudentaumel. Das nebenbei das Fehlen von Fallzahlen zu Korruptionsdelikten und die geringe Zahl von bekannten Rechtsextremisten oder in der Anti-Terror-Datei erfassten Personen im Nordosten bemängelt wird, stößt uns weit weniger gravierend auf als die zuvor erwähnten Einschätzungen.
Die aufgeführten Vorwürfe lassen sich leicht entkräften und beruhen sehr wahrscheinlich auf fehlendem Wissen rund um polizeiliche Abläufe, technische Möglichkeiten und Kontrollmechanismen. Als Berufsverband der kriminalpolizeilich Beschäftigten distanzieren wir uns grundlegend von den jüngsten, öffentlichen Missbilligungen unserer Arbeit, die an die Jahr für Jahr erhobene Kritik an der angeblich zu hohen Zahl von Überwachungen des Telekommunikationsverkehrs erinnern. Ein Richter dürfte dazu sagen, die erhobenen Vorwürfe sind unbegründet.
Unserer Landespolizei wird auch bei der elektronischen Datenverarbeitung keinerlei rechtsfreier Raum zugestanden. Jede Datenspeicherung, ob in einer landes- oder bundesweiten polizeilichen Datenbank, ist exakt geregelt. Das gilt für das Anlegen, Nutzen und Löschen jedes Datensatzes.
Dafür gibt es polizeiliche oder verwaltungsrechtliche Vorschriften und die Datenschutzgesetze des Bundes und unseres Bundeslandes. Über die Einhaltung wachen sowohl interne Controller als auch die Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragten mit ihren Mitarbeitern. Die Bestimmungen des Datenschutzes sind jedermann zugänglich und können daher leicht und einfach überprüft werden. Und darüber hinaus kann der Landesdatenschutzbeauftragte jederzeit eine Kontrolle oder Überprüfung der gespeicherten Daten bei der Polizei vornehmen. Insofern richtet sich die oppositionelle Teil-Kritik nach unserer Auffassung dann auch gegen den Datenschutzbeauftragten Mecklenburg-Vorpommerns, der ja seiner Kontrollpflicht im Falle der Stimmigkeit der Vorwürfe nicht oder nur ungenügend nachgekommen sein kann.
Und noch kurz einige Worte zu unserer Arbeit, ohne vorzulegende Beweise.
Auch unsere Landespolizei will nichts weiter als Straftaten verhüten und aufklären sowie die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf einem hohen Niveau garantieren. Dabei greifen wir gerne auf neue technische Möglichkeiten zurück, sofern uns ein Gesetz oder dazu noch ein Richter unser Vorhaben erlaubt. Jeder kann uns glauben, dass wir keine unnützen Daten sammeln, obwohl wir die scheinbare hohe Zahl der vorhandenen Datensätze durchaus beherrschen und auch zukünftig beherrschen werden. In der Landesverwaltung und damit in der Polizei wird vermehrt der Weg zur papierlosen Akte beschritten. Folglich speichern wir jene Daten, die sich ohnehin in den Ermittlungsakten oder anderen Polizeiakten befinden.
Wir regen an, Diskussionen betont sachlich und nicht immer gleich öffentlich zu führen, auch nicht in den Zeiten des beginnenden Landtags-Wahlkampfes in Mecklenburg-Vorpommern.