Was muss noch passieren?!?

21.05.2018

Im Rahmen der „Kulturellen Landpartie“ in Gorleben kam es zu einem feigen Angriff der gewaltbereiten autonomen Szene auf die Familie eines Polizeibeamten. Nicht nur, dass die Polizeibeamten sich täglich mit Anfeindungen und körperlichen Angriffen auseinandersetzen müssen, jetzt erreicht die Gewalt eine neue Stufe. Die Familie wird angegangen, massiv bedroht und eingeschüchtert.
Was muss noch passieren?!?
Selbst vor den kleinen Kindern, die in Todesangst die Szenerie miterleben mussten, wurde von den autonomen Gewalttätern kein Halt gemacht. Dieser Vorfall ist bei weitem nicht der erste und einzige in Niedersachsen. Immer wieder kommt es dazu, dass Kolleginnen und Kollegen in ihrem privaten Umfeld insbesondere durch politisch motivierte Straftäter der verschiedenen Spektren angegangen werden.
 
Hier ist unter anderem die Politik gefragt. Was sind die Kolleginnen und Kollegen und ihre Familien der Politik „wert“? Gestellte Tatverdächtige, die die vorgenannten Straftaten begehen, werden in der Regel wieder auf freien Fuß gesetzt. Lächelnd verlassen sie den Gerichtssaal weil sie wissen, dass es keine Haftstrafen geben wird. Internetseiten, in denen Polizeibeamte abgebildet und die Adressen genannt werden, können wenn überhaupt erst nach monatelangen Bemühungen abgeschaltet werden. Dann wurden die Datensätze aber bereits soweit verbreitet, dass eine Entfernung aus dem „World Wide Web“ aussichtslos ist. 
 
Aber nicht nur die Politik ist hier in der Pflicht, Schaden von den Kolleginnen und Kollegen der niedersächsischen Polizei abzuwenden. Insbesondere die Polizeibehörden sind hier gefordert sich schützend vor ihre Beschäftigten zu stellen. Das scheint aber in der Polizeidirektion Lüneburg ein schwieriger Prozess zu sein. Schon seit längerer Zeit wird durch die Kolleginnen und Kollegen des Polizeilichen Staatsschutzes eine Sperre der persönlichen Daten für die Familien und sich selbst gefordert. Das wurde in der Vergangenheit durch die Polizeidirektion Lüneburg abgelehnt, da keine Gefahren für die Kolleginnen und Kollegen vorliegen würden, die einen solchen Antrag begründen könnten. Der oder die Entscheider in dieser Sache wurden zweifelsohne durch die jüngsten Vorkommnisse eines Besseren belehrt. Das bleibt zumindest zu hoffen.
 
Der BDK Landesverband Niedersachsen fordert die Verantwortlichen in Lüneburg eindringlich dazu auf die Sachlage neu zu bewerten, also eine Gefährdungsbewertung für die Kolleginnen und Kollegen im Polizeilichen Staatsschutz der Behörde zu erstellen. So wie es üblicherweise bei anderen gefährdeten Personen durchgeführt wird. Allein die Tatsache, dass die Angehörigen des Polizeilichen Staatsschutzes in Lüneburg durch private Initiative versuchen müssen, eine Auskunftssperre für ihre persönlichen Daten und die ihrer Familie in die Wege zu leiten, ist nicht mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn vereinbar.
 
Der Geschäftsführende Landesvorstand
 
 
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