Wahlprüfsteine des BDK Sachsen zur Landtagswahl am 1.September 2019

14.05.2019

Am 1. September 2019 wird im Freistaat Sachsen ein neuer Landtag gewählt. Dazu werden die etwa vier Millionen Einwohner des Freistaates Sachsen aufgerufen von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Top-Themen der in den Wahlkampf startenden Parteien richten sich nach den Bedürfnissen und Meinungen, welche der Bevölkerung am Herzen liegen. Das Bedürfnis nach Sicherheit ist ein Grundbedürfnis eines jeden Menschen. Die Leistung der Polizei vor Ort, die Senkung des Kriminalitätsaufkommens sowie die Wahrung der Bürgernähe sind wesentliche Bewertungsfaktoren der Bürgerinnen und Bürger für das Sicherheitsgefühl. Vor diesem Hintergrund ist der Vorstand des Landesverbandes Sachsen daran interessiert - stellvertretend für unsere Mitglieder - auf ausgewählte Fragen entsprechende Antworten durch die zur Wahl stehenden Parteien zu erhalten.

Den Parteien im Sächsischen Landtag (CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion DIE LINKE, Blaue Gruppe und AfD-Fraktion) wurden nachfolgende Fragen mit der Bitte um Antwort gesandt:

 

1. Sicheres Leben

Die Kriminalstatistik 2018 zeigt eine erfreuliche Entwicklung. Dennoch sind die Ergebnisse zu relativieren. Diese Ergebnisse sind eine Momentaufnahme und spiegeln lediglich einen - wenn auch wesentlichen - Teilbereich der Kriminalitätsbelastung wider. Zu beachten sind hier das nicht immer gegebene Anzeigeverhalten bei bestimmten Deliktsfeldern sowie die Erfassungsmodalität der Statistik, die nicht alle Facetten des Kriminalitätsaufkommens beinhalten bzw. registrieren. Die dargestellten Belastungen sind durchweg bekannt gewordene Anfälle, das Problem des Dunkelfeldes bleibt hier gänzlich außen vor.

1.1 Teilen Sie das Erfordernis zum Personalaufwuchs in der Sächsischen Polizei? Wie sehen Sie die personelle und strukturelle Situation der Sächsischen Polizei zum derzeitigen Zeitpunkt? Was ist aus Ihrer Sicht in Zukunft zu leisten?

1.2
Welchen Stellenwert hat die Förderung und Modernisierung der technischen und materiellen Ausstattung der Polizistinnen und Polizisten für Sie in der kommenden Legislaturperiode?

1.3
Teilen Sie das Erfordernis für den notwendigen Ausbau von bestehenden Liegenschaften bzw. Investitionen in Neubauten, um den erhöhten Anforderungen an die „polizeiliche Grundversorgung“ gerecht zu werden?

 

2. Kriminalitätsbekämpfung

Die Kriminalitätsbekämpfung ist ein wichtiger Parameter für die Wahrung der Sicherheit des Landes. Eine konsequente und wirksame Verfolgung von Straftaten sind ständige Aufgabe der Kriminalpolizei. Im Rahmen der gesellschaftlichen und weltpolitischen Entwicklung gibt es kaum noch Kriminalität ohne internationalen Bezug. Wie in der Bekämpfung des Terror-/Extremismus, Organisierte Kriminalität, Computerkriminalität, Schwerst- und Bandenkriminalität sowie Gewaltkriminalität, aber auch bereits im Bereich der Allgemein- bzw. Kleinstkriminalität.

2.1
Worin besteht Ihrer Meinung nach Optimierungsbedarf in der Sicherheitsarchitektur im Freistaat Sachsen?
2.2 Wie sollten die gestiegenen Anforderungen der Kriminalitätsbekämpfung bzw. neuen Kriminalitätsfelder bewältigt werden?

2.3
Wie bzw. in welcher Intension will Ihre Partei den Strafverfolgungsanspruch des Staates im Bereich der Computer-/Internetkriminalität durchsetzen?

2.4
Welche Mittel und Möglichkeiten sehen Sie, die konsequente Bekämpfung des politischen Extremismus wirksamer zu gestalten?

2.5
Welche Ansicht teilen Sie in der Diskussion zur Legalisierung sogenannter weicher Drogen?

2.6
Welche Bestrebungen hat Ihre Partei zur Förderung einer besseren länderübergreifenden Zusammenarbeit in der Kriminalitätsbekämpfung für die nächste Legislaturperiode?

2.7
Welche Ziele verfolgt Ihre Partei für eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung auf EU-Ebene?

 

3. Polizeiliche Kriminalprävention

Prävention im Allgemeinen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die polizeiliche Kriminalprävention hat viele Facetten und ist ein entscheidender Bestandteil des Gesamtauftrages durch die Sächsische Polizei. Jede verhütete Straftat verhindert Opfer und Schäden. Die polizeiliche Kriminalprävention verfolgt das Ziel die Anzahl von Straftaten zu verhindern sowie über Maßnahmen zum Schutz vor Straftaten zu informieren. Die Kriminalistinnen und Kriminalisten stehen mit Rat und Tat zur Kriminalprävention und Opferschutz zur Verfügung.

3.1
Welche Themen sehen Sie im schulischen Bereich als Schwerpunktthemen in der kriminalpolizeilichen Prävention?

3.2
Worin sollen Ihrer Meinung nach Maßnahmen und Projekte auf kommunaler Ebene bestehen, die geeignet sind, das Begehen von Straftaten zu vermindern, Zivilcourage zu fördern und damit das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu verbessern?

 

4. Das neue Polizeigesetz

Das neue Polizeigesetz wird am 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Diese Novellierung war nach 20 Jahren dringend notwendig. Demnach sind Verbesserungen zum Beispiel im Bereich der präventiven Telekommunikationsüberwachung, neue Durchsuchungs-befugnisse, Aufenthaltsanordnungen und Kontaktverbote sowie Aufenthaltsüberwachungen von Gefährdern beinhaltet.
Wie stehen Sie zu dem im neuen Polizeigesetz erlassenen Eingriffsbefugnissen?

4.2
Teilen Sie die Meinung, dass der Sächsischen Polizei durch das neue Polizeigesetz alle erforderlichen Instrumentarien zur Verfügung gestellt werden, die tatsächlich lageangepasst und präventiv wirken können, oder sehen Sie weiteren Evaluierungsbedarf?

4.3
Sehen Sie die Notwendigkeit eines Musterpolizeigesetzes?

 

5. Aus- und Fortbildung, Spezialisierung

Grundvoraussetzungen zur Kriminalitätsbekämpfung sind neben den notwendigen rechtlichen, technischen und finanziellen Rahmenbedingungen der personelle Einsatz spezialisiert ausgebildeter Kriminalistinnen und Kriminalisten. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen in diesem Rahmen sind jedoch die personellen Ressourcen immer noch nicht in notwendigen Größenordnungen vorhanden. Der BDK Landesverband Sachsen sieht das Erfordernis der verwendungsorientierten Aus- und Fortbildung und der Besetzung der Funktionsstellen der Kriminalpolizei nur durch Beamte mit entsprechender Verwendung. Dabei soll bereits an der Hochschule der Sächsischen Polizei in Rothenburg durch Einrichtung einer verwendungsorientiert getrennten Bachelor-Ausbildung diesem Gedanken Rechnung getragen werden.

5.1
Wie beurteilen Sie den derzeitigen Stand der Ausbildung bei der Sächsischen Polizei?

5.2
Welche Anforderungen sollen Ihrer Meinung nach eine spezialisierte Aus- und Fortbildung der Kriminalisten haben?

 

6. Attraktivität der Kriminalpolizei

6.1
Die Attraktivität der Kriminalpolizei ist Grundlage dafür, dass sich junge Polizistinnen und Polizisten bzw. junge „Seiteneinsteiger“ für die Verwendung in der Kriminalpolizei entscheiden. Viele dieser Bewerber bringen eine dafür qualifizierte Vorbildung mit, zum Beispiel einen gesonderten Abschluss aus Wirtschaft, Bankenwesen oder Sprachen. Sollten diese mitgebrachten Zusatzausbildungen Ihrer Meinung nach sich in einer Zulage bzw. Sondervergütung für die Bediensteten widerspiegeln?

6.2
Für Tarifbeschäftigte in der Kriminalpolizei bestehen aus tarifrechtlichen Gründen selten oder keine Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Beabsichtigen Sie, Perspektiven für Tarifbeschäftigte zu schaffen?

6.3
Die Frauenquote in den Bereichen der Führungsebenen in der Sächsischen Polizei ist bislang nicht erfüllt. Sehen Sie Verbesserungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Frauenförderplan für die Sächsische Polizei?

Eine Veröffentlichung der von Ihnen beantworteten Fragen auf der Website des Landesverbandes Sachsen unter www.bdk.de/lv/sachsen ist vorgesehen.

Wir freuen uns auf Ihre Antworten und verbleiben,
mit freundlichen Grüßen

Peter Guld
Landesvorsitzender

diesen Inhalt herunterladen: PDF