Vorzeitige Pensionierung – auch Vorgesetzte können irren

19.03.2014

Wie heißt es so schön? Des einen Freud ist des anderen Leid. Mancher Mitarbeiter möchte länger arbeiten als vorgesehen, andere wiederum wollen sich vor dem gesetzlichen Pensionseintritt zur Ruhe setzen. Dies jedoch alles freiwillig und nach persönlicher Lebensplanung.
Vorzeitige Pensionierung – auch Vorgesetzte können irren

Was aber, wenn eine zwangsweise Frühpensionierung droht? Natürlich weiß jeder, der den Beamteneid in jungen Jahren ablegt, dass ihm im Falle einer Erkrankung die vorzeitige Pensionierung droht und diese bei Beachtung aller Rahmenbedingungen auch erfolgen wird.

Doch wie verhält es sich, wenn bei einer vorzeitigen Pensionierung rechtsfehlerhaft vorgegangen wird und der betroffene Mitarbeiter persönliche und finanzielle Nachteile in Kauf nehmen muss? Ein unlängst gerichtlich verhandelter Fall der Anfechtung einer vorzeitigen Pensionierung in der Landespolizei von Mecklenburg-Vorpommern zeigte im Rahmen des Verfahrens auf, dass offensichtlich Vorgesetzte und Verantwortliche die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand zu eilig betrieben und dabei unter anderem dem geltenden Grundsatz „Weiterverwendung vor Versorgung“ zu wenig Beachtung geschenkt haben.

Weshalb berichten wir überhaupt von einem einzelnen Urteil?

Zum einen, weil in erwähnten Verwaltungsstreit nach unserer Auffassung bewusst Fehler in Kauf genommen worden sind, denn ein vergleichbares und grundsätzliches Urteil legt eindeutig die Pflichten der über die vorzeitige Pensionierung entscheidenden Vorgesetzten fest. Zum anderen ist aktuell ein weiterer Mitarbeiter unserer Landespolizei von der Frühpensionierung eingeholt worden und auch in diesem Verwaltungsverfahren ist es aus unserer Sicht mehr als fraglich, ob die Verantwortlichen in vollem und ausreichendem Umfang ihren Prüfpflichten nachgekommen sind und die vorhersehbaren Nachteile für den Mitarbeiter überhaupt Beachtung fanden.

Da auch in der Vergangenheit derart strittige Frühpensionierungen vorkamen und nach Lage der Dinge auch zukünftig nicht ausgeschlossen werden können versichern wir, immer am Ball zu bleiben und bieten gleichzeitig allen Betroffenen unseren Rat und, wenn es sich als notwendig erweist, unsere Hilfe an.