Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Bundesvorsitzenden André Schulz

28.03.2018

Wie bereits den Medien zu entnehmen war, haben am Montag dem 26. März Durchsuchungsmaßnahmen im Privathaus von André Schulz sowie in seinem Arbeitszimmer in der Bundesgeschäftsstelle stattgefunden.
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Bundesvorsitzenden André Schulz

Bereits seit Monaten wird von der Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges gegen ihn sowie zwei weitere Beschuldigte geführt. Das Verfahren bezieht sich auf das Beamtenverhältnis von André Schulz mit der Stadt Hamburg in der Zeit von Januar 2014 bis Anfang 2017. Durch die Übergabe des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen der gestrigen Maßnahme wurde dem BDK erstmalig der konkrete Tatvorwurf bekannt.
 
Demnach erhebt die Staatsanwaltschaft Hamburg den Vorwurf, der zuständige Sachbearbeiter des Zentrums für Personaldienste bei der Polizei Hamburg sei durch Stundenerfassungen auf einem Arbeitszeitkonto über die von André Schulz erbrachte Arbeitsleistung getäuscht worden. Infolgedessen sei Besoldung zu Unrecht ausgezahlt worden.

Dem geschäftsführenden Bundesvorstand sowie dem BDK-Syndikus-Anwalt erschließt sich nicht, auf welche Weise eine derartige Handlung - auch nur denktheoretisch und unabhängig vom tatsächlichen Geschehen - den Tatbestand des Betruges erfüllen könnte.  Ein Dienstherr schuldet einem Beamten dessen Besoldung aufgrund eines bestehenden Beamtenverhältnisses und nicht etwa für das Erbringen von (Arbeits-)Zeit. André Schulz hatte seit dem 01.01.2014 ein 50-prozentiges Teilzeitverhältnis. Die konkrete Ausgestaltung erfolgte in Absprache mit der Polizei Hamburg.
 
Der geschäftsführende Bundesvorstand des Bund Deutscher Kriminalbeamter blickt daher ebenso professionell wie kritisch auf das Ermittlungsverfahren sowie insbesondere auf die gestrigen Ermittlungsmaßnahmen. Er wird der Staatsanwaltschaft Hamburg selbstverständlich, soweit gewünscht, Informationen zu Verfügung stellen, die zur Aufklärung beitragen können.
 
Der geschäftsführende Bundesvorstand

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