Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Bundesvorsitzenden André Schulz
28.03.2018
Bereits
seit Monaten wird von der Staatsanwaltschaft Hamburg ein
Ermittlungsverfahren wegen Betruges gegen ihn sowie zwei weitere
Beschuldigte geführt. Das Verfahren bezieht sich auf das
Beamtenverhältnis von André Schulz mit der Stadt Hamburg in der Zeit von
Januar 2014 bis Anfang 2017. Durch die Übergabe des
Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen der gestrigen Maßnahme wurde dem BDK
erstmalig der konkrete Tatvorwurf bekannt.
Demnach erhebt die
Staatsanwaltschaft Hamburg den Vorwurf, der zuständige Sachbearbeiter
des Zentrums für Personaldienste bei der Polizei Hamburg sei durch
Stundenerfassungen auf einem Arbeitszeitkonto über die von André Schulz
erbrachte Arbeitsleistung getäuscht worden. Infolgedessen sei Besoldung
zu Unrecht ausgezahlt worden.
Dem geschäftsführenden
Bundesvorstand sowie dem BDK-Syndikus-Anwalt erschließt sich nicht, auf
welche Weise eine derartige Handlung - auch nur denktheoretisch und
unabhängig vom tatsächlichen Geschehen - den Tatbestand des Betruges
erfüllen könnte. Ein Dienstherr schuldet einem Beamten dessen Besoldung
aufgrund eines bestehenden Beamtenverhältnisses und nicht etwa für das
Erbringen von (Arbeits-)Zeit. André Schulz hatte seit dem 01.01.2014 ein
50-prozentiges Teilzeitverhältnis. Die konkrete Ausgestaltung erfolgte
in Absprache mit der Polizei Hamburg.
Der geschäftsführende
Bundesvorstand des Bund Deutscher Kriminalbeamter blickt daher ebenso
professionell wie kritisch auf das Ermittlungsverfahren sowie
insbesondere auf die gestrigen Ermittlungsmaßnahmen. Er wird der
Staatsanwaltschaft Hamburg selbstverständlich, soweit gewünscht,
Informationen zu Verfügung stellen, die zur Aufklärung beitragen können.
Der geschäftsführende Bundesvorstand