Vorverurteilungen und ihre fatalen Folgen!

26.02.2013

Sämtliche Straf- und Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektionen Leer/Emden und Aurich Wittmund sind eingestellt worden! Nachdem hier bereits im Vorfeld sowohl der damalige Innenminister wie auch die zuständige Behördenleitung allzu vorschnell „individuelle Fehler einzelner Beamte“ konstatierten, reicht diese lapidare Mitteilung aus Hannover und Osnabrück so nicht aus!
Vorverurteilungen und ihre fatalen Folgen!
Foto: Karl-Heinz Laube / pixelio.de

Für die Kolleginnen und Kollegen war es schwer genug über viele Monate mit dem Vorwurf leben zu müssen, mitschuldig am Tod von „LENA“ gewesen zu sein. Vorgesehene Beförderungen wurden gestoppt und Kosten für anwaltliche Vertretungen mußten von ihnen oder ihren Gewerkschaften übernommen werden.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hatte von Anfang an durch seinen Landesvorsitzenden öffentlich in der Tagesschau gefordert, ohne reflexartige Vorverurteilungen die Sachlage zu prüfen. Dieses Recht steht jedem in diesem Land zu, der unter einen strafrechtlichen Verdacht gerät. Scheinbar galt dies nur bei unseren Kolleginnen und Kollegen nicht.
Gut, der Minister ist nicht mehr im Amt, aber die Behördenleitung in Osnabrück hat hier viel nachzuarbeiten!!! So leichtfertig geht man mit derartigen Vorwürfen in der Öffentlichkeit nicht um!

Der BDK und die betroffenen Kolleginnen und Kollegen vermissen daher jetzt in der abschließenden Beurteilung  von den Protagonisten der „Vorverurteilung“ mindestens den öffentlichen Ausdruck des Bedauerns.

Bedauerlich ist auch, dass die von den Gewerkschaften festgestellten strukturellen Unzulänglichkeiten überhaupt nicht aufgearbeitet werden.
Hier kann  man nur hoffen, dass der neuen Innenminister aufmerksam wird und eine Prüfung anordnet.

Der geschäftsführende Landesvorstand

 

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