Vorerst keine Inflationsprämie für Landesbeschäftigte

22.01.2023

So wurde Ministerpräsident Winfried Kretschmann (GRÜNE) bereits Ende des Jahres 2022 im SWR zitiert.
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Wir sagen dazu: Inflationsausgleichsprämie jetzt!

Am 01.11.2022 veröffentlichte die Bundesregierung eine Pressemitteilung mit dem Titel „Im Bundesrat beschlossen: Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei“ – und dem Text: „Ab dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.“

Bereits Ende November 2022 – und damit unserer Kenntnis nach als erste der drei Polizeigewerkschaften – haben wir der Beamtenschaft im aktiven Dienst und in der Pension dazu geraten, Widerspruch gegen die Besoldung/Versorgung 2022 einzulegen. Im Dezember kam dann noch die Empfehlung an alle Tarifbeschäftigten hinzu, einen Antrag nach § 16 Abs. 5 TV-L zu stellen. Denn die Inflationsrate 2022 ist historisch hoch und betrifft alle. Einige von uns dürften spätestens zum Jahreswechsel von ihren Energieversorgern saftige Preiserhöhungen zugeschickt bekommen haben.

Mit einem Schreiben an das Ministerium des Inneren, Digitalisierung und Kommunen sowie an das Ministerium für Finanzen haben wir die beiden Ministerien über unsere Schritte informiert. Dabei haben wir auch auf die Möglichkeit der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie hingewiesen. Wir bleiben bei unserer Haltung, dass die Inflationsausgleichsprämie unabhängig von den Tarifverhandlungen durch den Arbeitgeber „Öffentlicher Dienst“ umgesetzt werden muss. Es ist doch gerade widersinnig, wenn Bundestag und Bundesrat (also die Bundesländer) eine solche Prämie beschließen und dann aber nicht bereit sind, sie für die eigenen Beschäftigten umzusetzen.

Ja, die Prämie ist freiwillig und sie kann noch bis zum 31.12.2024 ausbezahlt werden, aber die Preissteigerungen stellen einige Beschäftigte jetzt vor Probleme – im Dezember gab das Statistische Bundesamt an: + 10,0 % Inflationsrate, + 38,7 % Verbraucherpreise Energie und + 21,1 % Verbraucherpreise Nahrungsmittel.

Am 01.12.2022 hat uns unser Dienstherr und Arbeitgeber lediglich eine Lohnzuwachs von + 2,8 % gewährt. Diesem Ergebnis gingen 14 Nullmonate voraus. Für das ganze Jahr 2022 gesehen beträgt der Lohnzuwachs 2,8 % geteilt durch 12 = also nur 0,23 %(!). 0,23 % in einem Rekordjahr der Inflation! Applaus darf hierfür niemand erwarten!

Es ist deswegen weder unverschämt noch unlauter, unseren Arbeitgeber und Dienstherren aufzufordern, die von ihm selbst geschaffenen Instrumentarien wie die Inflationsausgleichsprämie unmittelbar und unverzüglich auch selbst anzuwenden.

Eine entsprechende Forderung haben wir gegenüber den beiden Ministerien in den Briefen thematisiert. Im Übrigen hat der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Inflationsausgleichsprämie – wieder einmal – die Ruheständler außen vorgelassen. Hier fordern wir eine Nachbesserung und eine ergänzende Berücksichtigung dieser Gruppe. Uns wäre nicht bekannt, dass Ruheständler andere Preise für Nahrung und Energie bezahlen müssen.

 

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