Vorbereitung auf Kripo-Dienst in der BPOL– Fehlanzeige!
07.05.2014
„Wer zukünftig neu in die Kriminalpolizei des Landes Nordrhein-Westfalen eintritt muss zwingend an der „Zentralen Einführungsfortbildung für die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung“ teilnehmen.“ So sieht es der im Ministerialblatt Nr. 8 vom 18.03.2014 veröffentlichte Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales (Az. 404 – 27.29.06 vom 17.02.2014) vor. „Erfolgreiche Kriminalitätskontrolle setzt eine fundierte kriminalistisch-kriminologische Aus- und Fortbildung voraus.“ So heißt es wörtlich in dem Erlass, mit dem das Ministerium die Notwendigkeit einer kriminalfachlichen Aus- und Fortbildung als Grundlage für eine erfolgreiche und qualifizierte Kriminalitätsbekämpfung unterstreicht.
Die Behörden sind nunmehr verpflichtet, neu zugewiesene Kriminalbeamtinnen und –beamte innerhalb von zwei Jahren zur Einführungsfortbildung anzumelden. Im Falle der nicht erfolgreichen Teilnahme sieht der Erlass die Möglichkeit einer einmaligen Wiederholung vor; verläuft die Teilnahme auch dann nicht erfolgreich, so „ist die Verwendung in kriminalfachlichen Funktionen zu beenden“. Gleichzeitig ist die Teilnahme an der Einführungsfortbildung Voraussetzung für die Zulassung zu weiteren kriminalfachlichen Fortbildungsmaßnahmen.
Das Ministerium greift mit diesem Erlass jahrelange zentrale Forderungen des BDK auf und stärkt damit die halbjährige kriminalpolizeiliche Ausbildung. In der Vergangenheit wurden viele Kolleginnen und Kollegen, die zur Kriminalpolizei wechselten, ohne angemessene Vorbereitung ins kalte Wasser geworfen.“ (Quelle BDK NRW)
Es hat zwar gedauert, aber nun ist es amtlich. NRW hat eine 6monatige verbindliche Einführungsfortbildung mit abschließender Qualifikationsaussage für den kriminal-polizeilichen Aufgabenbereich eingeführt. Das ist auch in der BPOL längst überfällig!
Auch in anderen Bundesländern ist diese Verfahrensweise seit Jahren Praxis, einige bilden bereits wieder Kriminalisten aus. Dies auch vor dem Hintergrund des umkämpften Arbeitsmarktes, denn viele Schulabgänger wollen, wenn sie sich entscheiden, direkt zur Kriminalpolizei.
Unsere Bundespolizei, selbst ernannter „Global Player“, mit vergleichbarem Personalkörper wie die NRW-Polizei hat auch eine Kriminalpolizei, nennt diese "Ermittlungsbereich" und scheut eine spezialisierte „Kripo-Laufbahn wie der Teufel das Weihwasser und setzt stattdessen weiterhin auf integrative Aufgabenwahrnehmung und Führungskarrieren.
Keine Kripo-Ausbildung, keine Kripo-Seiteneinsteiger, keine Kripo LaufbahnVO, kurze themenspezifische Fortbildungslehrgänge und als Krönung des Ganzen ein Fachkarrierenfeindliches "neues" Personalentwicklungs-konzept. Das sind die Antworten unserer Behörde auf die kriminalpolizeilichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.
Das Ganze geht einher mit fehlenden attraktiven Planstellen in diesem Aufgabenbereich, einer Kriminalitätsbekämpfung nach (desolater) Kassenlage und einem immer weiter zunehmenden Gefälle zwischen den (Fach-)Inspektionen Kriminalitätsbekämpfung und den Ermittlungsbereichen in den Flächeninspektionen.
Stetig steigende Fallzahlen, neue Kriminalitätsphänomene und zunehmende Arbeitsverdichtung haben vielerorts bereits die zumutbare Belastungsgrenze für die Beschäftigten überschritten.
Höchste Zeit zu handeln - Der BDK wird in dieser Thematik nicht lockerlassen