Vorauseilender Gehorsam der Polizeiführung - Keine Anträge an den Stellenplan

15.03.2022

Der nächste Doppelhaushalt (2023 und 2024) für die Freie und Hansestadt Hamburg wird aktuell und in den kommenden Monaten zusammengestellt, beraten und dann irgendwann von der Bürgerschaft beschlossen. Ein Teil des Haushaltsplans ist der sogenannte Stellenplan, in dem - tatsächlich allerdings nur für die Beamten - die Bürgerschaft die Anzahl der Stellen für alle Bereiche der Hamburger Verwaltung genehmigt. Hierzu dürfen die einzelnen Ämter und Behörden Anträge auf Veränderung des Status Quo stellen. Die Antragslage der Polizei für den polizeilichen Vollzug ist… NICHTS!!
Kriminalpolizei

Auf Initiative der BDK-Mitglieder im Personalrat hat dieser für die Kriminalpolizei im Wesentlichen folgendes für die Antragslage der Polizei gefordert:

  • eine allgemeine Erhöhung der Stellenzahl um 50, vor dem Hintergrund zahlreicher kriminalpolizeilicher Bereiche mit sog. Rückstellungen, besser: Halden,
  • einen Stellenzuwachs, um die zunehmende Zahl von Teilzeit und Beurlaubungen auszugleichen,
  • eine weitere Erhöhung der Stellenzahl um mindestens 20, um zusätzliche Aufgaben insbesondere im Bereich Staatsschutz und Kinderpornografie abzudecken,
  • eine weitere Erhöhung der Stellenzahl um 20, um die Sachgebiete Beziehungsgewalt entsprechend der Empfehlung der Innenrevision personell auszustatten,
  • eine weitere Erhöhung der Stellenzahl für die personelle Ausstattung der ständig aufgerufenen BAO’en, EG’en, SoKo’en sowie Projekte und
  • die aus dem Dienstpostenbewertungsprozess noch zahlreich offenen Stellenhebungen.

Gut zu wissen ist in diesen Zusammenhang, dass die Kriminalpolizei im Rahmen von EO 300+ sich wohl als der große Verlierer herausstellen dürfte. Deutlich mehr Aufgaben und dafür deutlich weniger als das zugesagte Personal. Damit ist die Diskrepanz zwischen Aufgabe und zur Verfügung gestelltes Personal innerhalb der Kriminalpolizei noch größer geworden. Trotzdem scheint insbesondere auf der Seite der Behördenleitung bisher das Wissen um die tatsächliche Situation, die Not, in der Kriminalpolizei nur rudimentär - wenn überhaupt - vorhanden gewesen zu sein. Erst die Veröffentlichungen des BDK haben - und hier darf man die Behördenleitung dann auch einmal loben - dort zu der Notwendigkeit geführt, bei diesem Thema doch endlich „einmal Licht anzumachen“.

Vor diesem Hintergrund geht der BDK davon aus, dass es für die Behördenleitung hilfreich sein dürfte, in den aufgeführten Forderungen auch einmal ungefiltert Bedarfe der Kriminalpolizei benannt zu bekommen.

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