Vor 75 Jahren: Befreiung des Konzentrations-und Vernichtungslagers Auschwitz

27.01.2020

Anlass für diesen Beitrag ist eine Aufbereitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags. Der kompakte Beitrag auf zwei Seiten ist im Beitrag verlinkt.
Vor 75 Jahren: Befreiung des Konzentrations-und Vernichtungslagers Auschwitz

Am 20. September 2019 hat der BDK-Bundesvorstand einstimmig eine "Werteposition des Bund Deutscher Kriminalbeamter e. V." verabschiedet. Wir haben damit unter anderem nochmals klargestellt, dass wir uns aktiv gegen jegliche Form von Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und Ausgrenzung einsetzen und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ebenso aktiv verteidigen.

Leider sind in den letzten Jahren Vorkommnisse im alltäglichen Miteinander der Gesellschaft, aber auch speziell in den Parlamenten des Bundes und der Länder, festzustellen, die Grenzen deutlich überschreiten, verletzen, provozieren und Hass schüren. Das schadet der Gesellschaft massiv. Ein roher Ton voll Verachtung, Ausgrenzung und Demagogie, das macht etwas mit uns. Ob nun am Stammtisch oder in einem Parlament oder irgendwo dazwischen, es gibt rote Linien - auch bei der Sprache - und hier wünsche ich mir von allen mehr Zivilcourage und manchmal von meinen Kolleginnen und Kollegen erhöhte Sensibilität und Courage auch außerhalb des Dienstes.

Es ist gut, dass es in Deutschland den Paragraphen 130 Strafgesetzbuch, Volksverhetzung, gibt und es ist richtig, dass die Leugnung des Holocaust klar und unmissverständlich strafbar ist.

Eine freie und freiheitliche Gesellschaft ist lebenswert, sie gibt es aber nicht zum Nulltarif und sie ist keine Selbstverständlichkeit. Pluralismus, freie Meinungsäußerung, demokratisches Streiten um Argumente und Lösungen all das ist wichtig, aber es gibt Grenzen, die spätestens durch das Strafrecht gezogen sind, aber schon früher beginnen.

Wir sollten solche Grenzverletzungen im täglichen Miteinander  deutlich und mutig aufzeigen.

LaVo Steffen Mayer

 

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