Von der Schleuserkriminalität im Spiegel der Zeit – Von Mahnung und Migration
23.10.2015
Am 14.10.15 fanden sich die stv. Vorsitzenden des BDK Verband Bundespolizei, Stefan Dietlin und Thomas Mäusel im Büro von Präsident Dr. Dieter Romann zu einem gut einstündigen Gedankenaustausch ein, den die Präsidiumsleitung trotz der bewegten Zeiten noch ermöglichen konnte. Neben Dr. Romann und Dr. Blümel nahm auch Vizepräsident Schubert zeitweise am Gespräch teil. Die Behördenleitung äußerte ihre Anerkennung, dass die Vorstandsmitglieder des BDK BPOL ihr aufwändiges Engagement im Ehrenamt (ohne Freistellung) „zwischen Beruf und Familie“ weitestgehend in der Freizeit ausüben, so dass die optimierungsfähigen Arbeitsbedingungen unseres Fachverbandes kurz umrissen wurden.
Dr. Romann lenkte die Aufmerksamkeit von seinem Bürofenster aus auf die am 12.10.15 eingeweihte Gedenkstätte für im Dienst getötete Bundesgrenzschützer und Bundespolizisten. Stefan Dietlin informierte den Präsidenten aus diesem Anlass über den damaligen Einsatz des BDK Bund für eine zentrale Gedenkstätte von Bund und Ländern an einem möglichst würdigen sowie geschützten, aber öffentlich zugänglichen Ort.
Unvergessen!
Leider verblieb aufgrund der Einsatzlage kaum Zeit, sich mit der Fachkritik des BDK, wonach die Rahmenbedingungen der „kriminalpolizeilichen Komponente“ noch erhebliches Verbesserungspotential aufwiesen, auseinanderzusetzen. Herr Dietlin und Herr Mäusel verwiesen auf die langjährigen Veröffentlichungen des BDK Verband BPOL, dessen Forderungen sich stets an der Sache orientieren und nicht auf die persönliche Ebene zielen. Die Gesprächsrunde war sich einig, dass die Bundespolizei bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität national und international die „Nr. 1“ ist.
Dr. Romann und Dr. Blümel betonten noch einmal die Zahlen der OK-Bekämpfung, wonach von den insgesamt 35 OK Verfahren im Hauptaktivitätsfeld Schleusungskriminalität, die deutschlandweit im Erhebungsjahr 2014 gemeldet wurden, die Bundespolizei alleine 26 OK Ermittlungsverfahren führte. Damit hat sie den weit überwiegenden Anteil aller OK Verfahren in diesem Deliktsfeld erfolgreich bearbeitet, das ihr gesetzlich als Aufgabe zugewiesen ist.
Stefan Dietlin ergänzte differenzierend, dass in jedem Deliktsbereich nicht nur kriminalistische Kompetenz, sondern auch das jeweils spezifische Hintergrundwissen erforderlich sei. So könnte z.B. international organisierte Schleuserkriminalität nicht ohne profunde grenzpolizeiliche Fachkompetenz bekämpft werden. Diese spezielle Expertise sei naturgemäß bei der Bundespolizei am meisten ausgeprägt. Es bliebe aber auch zu präzisieren, wie die Zusammenarbeit mit den übrigen Behörden in Bund und Ländern sowie mit internationalen Partnern noch ausgestaltet werden soll.
Der BDK mahnte aber ebenso an, dass unzutreffende Vorstellungen Außenstehender über die Bundespolizei u.a. von ihr mit verursacht werden könnten, wenn sie sich nicht namentlich zu ihrer Kriminalpolizei bekenne und z.B. nicht für eine ausreichende kriminalistische Qualifizierung sorge. So sei es nicht konsequent, einerseits mit Fug und Recht auf Ermittlungserfolge zu pochen und andererseits einem BPOL-Ermittler z.B. eine Fortbildung über die Kripo-Akademie in der irrigen Annahme zu verwehren, dass sie sich „nur“ an Kriminalbeamte richten würde, die es in der BPOL ja nicht gäbe! ... und dass bei vergleichbaren Aufgabenfeldern von Strafverfolgern der BPOL, des BKA und der Länder.
Besonders lag den BDK-Vorstandsmitgliedern die Überlastung der Beschäftigten in Bayern wegen der Migrationslage am Herzen. So gingen aus dem Bereich Rosenheim Klagen ein, die die Belastungsfolgen sehr drastisch im persönlichen bzw. familiären Bereich aufzeigten. Zum Gesprächszeitpunkt schien sich aus Sicht der Vertreter des BdK herauszustellen, dass vor allem die Stammkräfte eine Belastung ertragen müssten, die auf Dauer von niemandem verantwortet werden könne. Abgeordnete Kräfte seien ebenfalls beansprucht und müssten bei Rückkehr ggf. gleich in den nächsten Verbandseinsatz gehen oder den unbearbeiteten „Vorgangsberg erklimmen“, aber Stammkräfte nähmen ihre Dauerbelastung buchstäblich ständig mit nach Hause zu ihren Familien, ihren Lebenspartnern, ihren Kindern. Sie hätten keine Ablösung. Auf Nachfrage versicherte Dr. Romann, dass die Bundespolizei größtmögliche Hilfe für die Betroffenen z.B. durch sozialmedizinische Fachkräfte leiste. Er stellte sehr überzeugend dar, dass die erhebliche Beanspruchung unserer Kolleginnen und Kollegen der Behördenleitung sehr plastisch bewusst und sie ebenso um Lösungen bemüht sei. Auch ihm seien mehrere Einzelfälle langjährig erfahrener Kräfte aus verschiedenen dienstlichen Bereichen bekannt. Die gemeinsame Sorge um die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter war spürbar sowie die Überzeugung, dass diese massive Belastung kein Dauerzustand sein kann.
Für eine außergewöhnliche Überraschung sorgte der Verbandsvorsitzende Thomas Mischke, der während der Runde telefonisch aus Afghanistan grüßte und eine kurze „Lagemeldung“ direkt an den Präsidenten absetzte. Der BDK ist gerne zur Fortsetzung des Dialogs bereit: ob im inländischen Ehrenamt oder aus der Auslandsmission heraus.