Viel Geld für ein fragliches Gutachten
28.06.2017
Dieses Gutachten eines bekannten Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens, über welches unser Landesverband schon berichtete, ist jedoch nach unserer Auffassung wegen der einschränkenden Vorgaben aus den beiden beauftragenden Fachministerien und der Ausrichtung nach Prinzipien der Wirtschaftlichkeit von Verwaltungen nicht geeignet gewesen, einen tatsächlichen Personalbedarf für unsere Landespolizei zu bestimmen. In dem oben angeführten Artikel unserer Homepage haben wir unsere Kritikpunkte an diesem Gutachten formuliert und natürlich auch begründet.
Jetzt ist der Preis offenbart worden. Wir sind der Meinung, dass die Summe von 350.000,00 Euro, wäre sie in zusätzliche Stellen bei der Polizei investiert worden, wesentlich besser hätte angelegt werden können. Faktisch ist der bestehende, personelle Zustand im Personalkörper der Polizei von MV mit dem Gutachten bestätigt worden, was ganz der Linie der Sozialdemokraten als Seniorpartner unserer Regierungskoalition zu entsprechen schien. Vor der Landtagswahl im September 2016 hatten lediglich die Opposition und die CDU über eine Personalerhöhung gesprochen. Und offenbar sorgten nur die Polizeiberater dafür, dass im Gutachten eine kleine und temporär beschränkte Erhöhung der Stellen und Planstellen auftauchte.
Weshalb also erst 350.000,00 Euro ausgeben, um dann den Status quo praktisch bestätigen zu lassen?
Dass es auch anders geht, belegen die Aussagen im Koalitionsvertrag der neuen schwarz-gelben Regierung in Nordrhein-Westfalen. Dort beginnen die Passagen zur Inneren Sicherheit mit den Worten: „Innere Sicherheit ist ohne eine leistungsstarke Polizei, die sich als Partner der Bürgerinnen und Bürger versteht, nicht möglich. Deshalb werden wir die Polizei in Nordrhein-Westfalen personell, technisch, organisatorisch und rechtlich stärken.“ Um die Kriminal- und Schutzpolizei von polizeifremden Tätigkeiten zu entlasten, werden zusätzliche Polizeiverwaltungsassistenten eingestellt. Weiterhin soll die Fahndungsarbeit effektiver gestaltet werden, die Spezialeinheiten sollen wieder attraktiv werden und ihre Sollzahlen an Personal auch erreichen. Nicht zuletzt soll die Arbeit der Polizei in NRW wieder eine ausreichende Wertschätzung erhalten und dabei auch die bereits eingeführte Kennzeichnungspflicht wieder angeschafft werden.
Man sieht, es geht auch ohne externe Gutachten.
Voraussetzung für einen bedarfsgerechten Personalbestand ist lediglich der eindeutige Wille der politisch Verantwortlichen, die Innere Sicherheit im ausreichenden Maße gewährleisten zu wollen und damit gegenüber den Bürgerinnen und Bürger die notwendigen Pflichten zu erfüllen.
Wir wünschen uns nach wie vor eine tatsächliche, sachliche und begründete Begutachtung des Personalbedarfs unserer Landespolizei und bieten dabei wie immer unsere Mitarbeit und Hilfe an.